Wohnungskauf in Polen an der polnischen Ostsee über Developer

Immer mehr Deutsche kaufen an der polnischen Ostsee Ferienhäuser/ Eigentumswohnungen. In bekannten Urlaubsorten, wie Kolberg, Misdroy, Swinemünde, Darłowo (Rügenwalde), Ustka (Stolpmünde), Poberow (Pobierowo), Zopot oder Ustronie Morskie sind immer noch – für deutsche Verhältnisse recht günstig – Wohnungen und Apartments zu kaufen.

Auf polnischer Seite werden dabei häufig sog. “Developer” (auf Neu-Polnisch – Deweloper budowlany) tätig. Dies sind Firmen, die den Bau der Ferienhäuser/ Wohnungen finanzieren und geplant haben. Ähnliche Firmen gibt es auch in Deutschland.

Ferienhaus in Polen – Kauf über polnische Firmen

Über die Voraussetzungen eines Immobilienerwerbs in Polen hatte ich bereits berichtet. Die Erwerb der Ferienwohnungen/ einzelner Eigentumswohnungen dürfte in den meisten Fällen grundsätzlich für deutsche Staatsbürger rechtlich möglich sein. Da hier aber –  auch in Polen – ein Wohnungskauf über erhebliche Beträge zu finanzieren ist, sollte sich der deutsche Käufer auf jeden Fall zuvor anwaltlich beraten lassen.

Beratung durch einen Anwalt in Polen

Eine anwaltliche Beratung ist meist zur Absicherung des deutschen Mandanten von Nöten. Das Problem besteht meist weniger in der Frage, ob hier eine Genehmigung für den Erwerb (z.B. beim Grundstück) nötig ist oder nicht, sondern in der vertraglichen Absicherung. Die Verträge kann allein ein Anwalt in Polen überprüfen. Insbesondere auch nachvertragliche Verpflichtungen sind dabei bedeutsam.

Wohnungskauf in Polen an der polnischen Ostsee über Developer

Wohnungskauf an der polnischen Ostsee

Verträge über den Kauf des Wohnung/ Ferienhauses überprüfen

Das Problem ist häufig, dass die deutschen Käufer häufig den polnischen Verkäufer/ Developer nicht kennen. Es fehlen oft schon Kenntnisse darüber, ob die polnische Firma überhaupt im polnischem KRS (Handelsregister) eingetragen ist.

Kaufvertrag auf Polnisch nach polnischem Recht

Weiter ist es so, dass häufig jegliche Verträge des Developer auf Polnisch vorgelegt werden. Manche Mandanten machen sich noch nicht einmal die Mühe die Verträge übersetzen zu lassen, um den Inhalt überhaupt zu verstehen, obwohl es meist über Kaufverträge über € 100.000 geht. Der Notar überprüft später nicht, ob der Vertrag für den deutschen Käufer nachteilig ist oder nicht. Der polnische Notar muss sich neutral verhalten. Die Interessenwahrung ist allein die Sache des Käufers bzw. der Kaufvertragsparteien. Es muss nicht betont werden, dass allein die Übersetzung auch wenig bringt, da der deutsche Käufer der Wohnung in der Regel das polnische Recht nicht kennt. Ob das Grundstück belastet ist etc. weiß der Käufer meist nicht.

Oft haben wir auch erlebt, dass der polnische Developer die Verträge selbst “zusammenbastelt” und sich auf mehreren ähnlichen Verträge und aus dem Internet die “besten Teile” heraussucht. Dies hat zur Folge, dass der Vertrag für den deutschen Käufer stark nachteilig ist und darüber hinaus auch nicht schlüssig ist und alles schon deshalb viele Unklarheiten schriftlich fixiert werden.

Rechtsberatung

Wer hier Geld sparen und die Beratung und Prüfung durch einen Anwalt vermeiden möchte, hat später nicht selten das Nachsehen, wenn es die ersten Probleme mit der Ferienwohnung (z.B. wegen Mägeln/ nicht rechtzeitiger Fertigstellung oder Belastung mit Rechten Dritter) gibt.

Für eine Beratung stehen wir gern zur Verfügung.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Anwalt in Polen

 

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