Strafverfahren in Polen - Ablauf

Strafverfahren in Polen


 

Das polnische Strafrecht wird für viele deutsche Bürger leider ist dann interessant, wenn man in Polen -ob zu Recht oder zu Unrecht – einer Straftat beschuldigt wird. Dies muss nicht immer eine Kapitalstraftat sein, häufig sind es Verkehrsdelikte, die in Polen zu einen unerwarteten Strafverfahren führen.

Strafverfahren in Polen - Ablauf


 

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Wussten Sie, dass Ihnen ein Strafverfahren in Polen droht, wenn Sie einen Verkehrsunfall in Polen schuldhaft verursacht haben und jemand beim Unfall verletzt wurde, dessen Verletzungen länger als 7 Tage andauern?

Eine  Besonderheit besteht im polnischem Strafrecht darin, dass z.B. bei der Körperverletzung eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft  erfolgt, wenn die Verletzungen länger als 7 Tage andauerten. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Hier besteht dann aber die Möglichkeit der Privatklage.

Gerade bei Verkehrsunfällen in Polen durch Ausländer, in denen ja häufig wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird, ist dies von Bedeutung.

Das Problem ist weiter, dass es in Polen für die fahrlässige Körperverletzung keine Geldstrafe, sondern nur eine Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) gibt. Faktisch heißt, dass bei einer Verurteilung immer eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird.

Polizei in Polen – Strafverfahren

Erstaunlich ist, dass es einige Polizeibehörden in Polen gibt, die doch viel Ausdauer und Energie an den Tag legen, um bei solchen Unfällen ein Strafverfahren gegen den deutschen Unfallverursacher betreiben.

Wir hatten in der Kanzlei selbst schon Fällen, wo sowohl der Verursacher als auch die Verletzten deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland waren und zudem noch im gleichen Auto saßen (also Bekannte oder Verwandte waren). Trotz dieser “tatsächlichen Besonderheiten” schrieb die polnische Polizei immer wieder die deutschen Behörden vor Ort mit der Bitte um Vernehmung der Unfallzeugen an.

Verhalten gegenüber der polnischen Polizei

Gegenüber der polnischen Polizei sollte man sich sachlich verhalten. Drohungen etc verschlechtern die Situation nur. Oft wird von Seiten der Polizei mit der Ingewahrsamnahme (Polizeigewahrsam) nach einer möglichen Straftat gedroht, da die Identitätsfeststellung vor Ort nicht sofort möglich ist. Dies ist keine leere Drohung!

Die Chancen verbessern sich in der Regel mit der Beauftragung eines Rechtsanwalt vor Ort.

Dabei ist es wichtig am Anfang des Verfahrens keine Fehler zu begehen.

Verhalten gegenüber der polnischen Staatsanwaltschaft

Wie auch in Deutschland trifft allein die (polnische) Staatsanwaltschaft anfangs die Entscheidungen im Strafverfahren. Nicht selten wird inhaftierten Ausländern in Polen vorgeschlagen eine sog. Strafunterwerfungserklärung nebst Zahlung einer Kaution vorzunehmen. Hier sollte man sich zuvor durch einen Rechtsanwalt in Polen beraten lassen. Diese wird darüber aufklären, wie das weitere Verfahren abläuft und ob eine solche Unterwerfungserklärung sinnvoll ist und welche negativen Konsequenzen diese hat.

Einschaltung eines Rechtsanwalts

Die Beauftragung eines Anwaltsoder eines Strafverteidigers macht beim eingeleiteten Strafverfahren in Polen meistens Sinn. Der deutsche Beschuldigte kann schon aufgrund von Sprachschwierigkeiten sich nicht effektiv verteidigen. Bereits nach der Bekanntgabe, dass man Beschuldigter im Strafverfahren ist, sollte man einen polnischen Strafverteidiger beauftragen. Nur dieser kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie bestimmen. Dies geschieht in der Regel immer erst nach Akteneinsicht.

Anders als im Strafverfahren in Deutschland muss der Strafverteidiger in Polen die Akteneinsicht vor Ort nehmen.

Bei kleineren Delikten kann man davon absehen. Auf einen Pflichtverteidiger sollte man nicht unbedingt bestehen.

Die Pflichtverteidigung hat in Polen einen sehr schlechten Ruf. Die Anwälte bekommen hier sehr wenig Gebühren und sind oft nur bereit das Notwendigste zu unternehmen.

Für eine effektive Verteidigung sollte man auf jeden Fall einen Wahlverteidiger beauftragen.

das polnische Strafrecht – Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung in Polen

Das polnische Strafrecht – und zwar das materielle Strafrecht – ist geregelt im polnischem Strafgesetzbuch, dem Kodeks Karny (in Polen abgekürzt mit KK). Dies ist vergleichbar mit dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB).

Das polnische Strafgesetzbuch (KK) regelt das materielle Recht während des Strafprozessrecht in Polen in der polnischen Strafprozessordnung geregelt ist, Kodeks postepowania karnego (abgekürzt KPK).

das polnische Bußgeldrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Darüber hinaus gibt es in Polen auch noch das Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten, den Kodeks wykrocen (KW).

Zudem hat Polen noch diverse strafrechtliche Nebengesetze, ähnlich wie in Deutschland.

Anders als in Deutschland ist zudem die Voraussetzung jeder Straftat in Polen die sog. “Sozialschädlichkeit”.

Verbrechen verjähren in der Regel in 20 Jahren. Der Totschlag nach 30 Jahren.

Diebstahl in Polen

Diebstahl kann entweder eine Ordnungswidrigkeit (Wert des Diebesgutes bis PLN 250,00) oder auch eine Straftat sein.


Rechtsanwalt Polen

4 Kommentare
  1. Rolf Teschow
    Rolf Teschow sagte:

    Hallo, ich habe einen Titel erwirkt, gg. eine Firma mit Sitz in Berlin. Dort hängt allerdings nach Aussage des Gerichtsvollziehers nur ein Briefkasten und die tatsächliche Aktivität wird wohl aus Polen gesteuert. Er handelt sich um einen Betrag von 1.400 € und mir wurde ein angeblich intakter Motor mit Garantie verkauft, der sich als Schrottmotor herausgestellt hat, was alles kompentent belegbar ist/war.
    Wie geht man da weiter vor?
    Gibt es einen polnischen Gerichtsvollzieher, der im Rahmen der EU auch deutsche Titel eintreibt?
    Vielen Dank für Ihren Ratschlag.
    Rolf Teschow

    Antworten
  2. Jasmin Wolf
    Jasmin Wolf sagte:

    Guten Tag,
    haben Sie zufällig Informationen darüber, wie eine Befragung eines illegal Eingewanderten in Polen abläuft? Was wird er gefragt, was muss er antworten, oder ist es besser, nichts, außer Angaben zur Person, zu sagen?
    Ich wäre dankbar für eine kurze Rückmeldung.
    Jasmin

    Antworten
    • ramartin
      ramartin sagte:

      Guten Tag, ich beschäftige mich nicht mit dem polnischen (oder deutschen) Ausländerrecht. Am besten ist, wenn Sie sich bei einem konkreten Fall einen Anwalt vor Ort nehmen.

      Antworten

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