Erbrecht in Polen Annahme Erbschaft

polnisches Erbrecht


 

Erbrecht in Polen Annahme Erbschaft


 

1. Erbrecht in Polen

2. Erbfolge in Polen

2 a. gesetzliche Erbfolge

2 b. testamentarische Erbfolge

3. Beratung im polnischem Erbrecht


 

Erbrecht in Polen

Das polnische Erbrecht ist anders gestaltet als das deutsche. Aber ebenso, wie in Deutschland, findet man Regelungen nicht in einem gesonderten Gesetzestext, sondern im Zivilgesetzbuch (in Polen ist dies das ZGB/ Kodeks Cywilny).

Das polnische Erbrecht ist in seiner Gesamtheit recht umfangreich. Besonders kompliziert wird es, wenn ein internationaler Erbfall (deutsch-polnisch) vorliegt, dann kann es sein, dass in beiden Ländern, also in Deutschland und in Polen, Erbscheine beantragt werden müssen, was eben nicht so einfach ist. Dies ist oft dann der Fall, wenn ein in Polen gelegenes Grundstück betroffen ist.

Häufig wird in solchen Fällen von den Beteiligten – kein Anwalt eingeschaltet – sondern man versucht mit Hilfe von Bekannten, die sich ein bischen auskennen, den Fall zu regeln, was fast immer dazu führt, das wertvolle Zeit verschenkt wird. Häufig sind dann Ansprüche nicht mehr durchsetzbar, da z.B. nicht mehr nachvollzogen werden kann über welches (bewegliches) Vermögen der Erblasser verfügt hat.

Eine Rechtsberatung ist in deutsch-polnischen Erbfällen fast immer notwendig.

Erbfolge in Polen

In Polen – wie auch in Deutschland – unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge.

Diese Unterscheidung ist auch erheblich, da die Rechtsfolgen unterschiedlich sind.

Von daher ist immer zunächst zu ermitteln, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat und – wenn ja – wer der testamentarische Erbe ist.

Nur wenn kein Testament des polnischen Erblassers existiert, dann greift die gesetzliche Erbfolge.

gesetzliche Erbfolge nach dem polnischem Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge in Polen ist in den Art. 931 bis 940 ZGB -PL geregelt.

Erbteil der Kinder

An erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge stehen die  Kinder und der Ehegatte des Erblassers. Diese sind gesetzliche Erben (spadkobierca ustawowy). Dieser erben zu gleichen Teilen, wie auch in Deutschland.

Erbteil des Ehegatten

Der auf den Ehegatten anfallende Erbteil darf jedoch nicht geringer als ein Vierteil sein. Sind  keine Kinder vorhanden erben die  Eltern  und die  Geschwister  und der Ehegatte des Erblassers in Polen. Sind die erstgenannten nicht vorhanden, erbt alles der polnische Ehegatte allein.

Erbteil der Großeltern

Großeltern sind nach dem  nicht  zur gesetzlichen Erbfolge berufen. Allerdings kann unter Umständen ein Anspruch gegen den Erben bestehen, wenn diese sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Erbteil des polnischen Staates

Sind weder der Ehegatte noch andere gesetzliche Erben vorhanden, dann erbt die  polnische Gemeinde  am letzten Wohnsitz des Erblassers oder der polnische Fiskus, wenn dieser Ort nicht feststellbar ist oder sich der Wohnsitz im Ausland befand.

die testamentarische Erbfolge in Polen

Der polnische Erblasser kann eine oder mehrere Personen zu seinen Erben per Testament bestimmen.

Pflichtteil

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Errichtung  des Testaments. Auch in Polen – wie auch in Deutschland – gibt es einen sog. Pflichtteil (zachowek).

erhöhter Pflichtteil für behinderte Kinder

Die Berechtigten sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und die  Eltern des Erblassers. Im Unterschied zu Deutschland haben z.B. behinderte Abkömmlinge höhere Ansprüche.

Der Pflichtteil ist  ein Halb des Wertes  des gesetzlichen  Erbteils. Ist der Berechtigte aber dauernd  arbeitsunfähig der minderjährig, dann ist der  Pflichtteil – anders als in Deutschland – zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils.  Eine Pflichtteilsentziehung  also eine vollständige Enterbung ist in Polen unter leichteren Umständen möglich als in Deutschland.

Dies kann schon dann der Fall sein, wenn der Erbe seinen familiären Verpflichtungen  in groberWeise nicht nachkommt. Geregelt ist dies in § 1008 ZGB-PL / KC.

Zu beachten ist aber auch, dass es in Polen zum Beispiel kein Erbrecht aufgrund Gesetzes nach eingetragener Lebensgemeinschaft gibt.

Rechtsberatung

In der Kanzlei in Stettin beraten wird zum polnischem Erbrecht, vor allen bei deutsch-polnischen Erbfällen.

Dabei sind neue gesetzliche Bestimmungen, wie die ErbrechtsVO zu beachten.

anwaltskanzlei polen

Kanzlei Stettin

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Tel: +48 91 885 80 14 (PL)
Fax +48 91 814 2504 (PL)

2 Kommentare
  1. Joanna und Klaus
    Joanna und Klaus sagte:

    Wir benötigen Unterstützung, da der Vater meiner Frau im Mail 2021 verstorben ist und erhebliche Schulden hinterlassen hat. Wir haben seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meine Schwiegereltern. Wir möchten abklären, ob meine Frau oder unsere gemeinsamen Kinder (10 und 13 Jahre alt) für die Schulden meines Schwiegervaters aufkommen müssen. Wir sind im Rechtschutz und würden uns freuen, von Ihnen zu hören.
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus

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