Kontakt - Anwaltskanzlei A. Martin in Stettin/Polen

Kontakt – Rechtsanwalt in Stettin/ Polen – Andreas Martin

Kanzlei Stettin - Polen

Kanzlei in der polnischen Stadt Stettin

KONTAKT:

Anwalt Martin – Rechtsanwalt in Polen

Kanzlei Polen / Stettin
ul. Grodzka 20/6
PL-70-560 Stettin (Szczecin)
Tel: +48 91 885 80 14

TELEFON DE: 039744 879790
Fax +48 91 814 2504
E-Mail: [email protected]
www.rechtsanwalt-polen.de


polnische Anwaltskanzlei in Stettin. ul Grodzka 20/6

Kanzlei Stettin RA Martin – ul. Grodzka 20/6

Die Anwaltskanzlei Andreas Martin befindet sich nun in Stettin / Polen in der Straße Grodzka 20/6. Als Rechtsanwalt in Stettin vertrete ich vor allem deutsche Mandanten in Polen.

Die Büroräume liegen im Zentrum gegenüber der Jakobi – Kirche und befinde sich in Gebäude mit der Hausnummer Nr. 20 in der (kompletten) 3. Etage.

Parkplätze sind vor Ort vorhanden.

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6 Kommentare
  1. Daniel Wörl
    Daniel Wörl sagte:

    Guten Abend, ich möchte mich bei Ihnen erkundigen, ob Stettin derzeit wieder Führerscheine ausstellt.
    Ich mache am 10.03 meine Prüfung und habe vor 10 Jahren eine mpu auferlegt bekommen und habe aber noch nie ein Führerschein in Deutschland gehabt. Habe ich Chancen das ich in Stettin mein Führerschein bekomme? Sollte es probleme geben, kann ich sie kontaktieren damit sie mich vertreten?

    LG Daniel

    Antworten
    • ramartin
      ramartin sagte:

      Nur in wenigen Fällen stellt Stettin aus. Ich bin derzeit nicht auf dem aktuellen Stand. Wenn es Probleme gibt, können Sie mich kontaktieren. Ich kann Ihnen dann jemanden vorschlagen.

      Antworten
  2. Marcel Kreißl
    Marcel Kreißl sagte:

    Hallo können Sie mich kontaktieren es wäre sehr wichtig? Ich habe in Polen 2011 mein Führerschein gemacht und kam vor kurzem in eine Kontrolle. Leider habe ich den Führerschein verloren. Ich habe gelesen das die Führerscheinstelle bei Verlust kein neuen Schein mehr ausstellt. Ich würde mich freuen auf eine Antwort

    Antworten
  3. E.S.
    E.S. sagte:

    Hallo Herr Martin,
    Ich habe meinen Europäischen Führerschein vor Jahren in Polen Wroclaw gemacht, weil ich in Deutschland die MPU umgehen wollte. Mit dem Führerschein bin ich Jahrelang in Deutschland gefahren. Dann hat man mir den Führerschein für 1 Jahr entzogen wegen aggressives Verhalten im Straßenverkehr. Die Sperrfrist von 1 Jahr ist abgelaufen. Der Führerschein soll jetzt angeblich in Polen sein, weil er polnisches Eigentum ist.
    Einen deutschen Führerschein wollen sie mir nicht ausstellen, muss erst MPU machen und bestehen.
    Können Sie den Führerschein wieder in Polen beantragen. Für alle Kosten komme ich natürlich auf.
    Vielleicht sollten wir Telefonieren, schreiben Sie mir wann und Uhrzeit und Telefonnummer, ich rufe dann an.
    Viele Grüße
    Elmar Schubert

    Antworten

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