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Grundbuchauszug Polen – das polnische Grundbuch vor dem Kauf einer polnischen Immobilie einsehen

21. Dezember 2012/0 Kommentare/in Allgemein, Grundbuch Polen, Grundbuchauszug, Grundstück Polen, Immobilie Polen/von ramartin

Wer als Deutscher Polen ein Grundstück erwerben möchte, muss beachten, dass es noch Übergangsvorschriften gibt, die den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer in Polen erschweren. So sind zum Beispiel Genehmigungen beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken erforderlich. Dies  gilt bis heute (Juni 2019) fort und erschwert den Kauf von Grundstücken in Polen, wenn diese vollständig oder zum Teil als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind.

Viele deutsche Erwerber wissen dies nicht und werden meist auch nicht von den Immobilienmaklern in Polen darüber aufgeklärt. Wenn dann noch der Notar in Polen ebenfalls die entsprechenden Bestimmungen nicht kennt, kann ganz schnell die Situation vorkommen, dass der deutsche Erwerber das Geld für den für das Grundstück bereits bezahlt hat und dann eine Nachricht vom polnischen Ministerium bekommt, wonach der Grundstückskaufvertrag unwirksam ist. Dass es in diesen Fällen schwierig ist das Geld vom Verkäufer wieder zurück zu bekommen, dürfte auf der Hand liegen.

Von daher sollte man sich von dem Kauf anwaltlich beraten lassen.

polnischen Grundbuchauszug einholen

Auf jeden Fall sollte vor dem Kauf einer polnischen Immobilie durch den deutschen Käufer überprüft werden, ob im Grundbuch Belastungen eingetragen sind, ob der Verkäufer überhaupt-nach dem Grundbuch-Eigentümer der Flächen ist und ob diese Flächen gegebenfalls landwirtschaftliche Flächen sind. Dies alles kann man aus dem Grundbuchauszug erfahren. Die Grundbücher werden bei den Amtsgerichten im Bezirk des jeweiligen Grundstückes geführt. Die polnischen Grundbücher sind öffentlich und haben 4 Abteilungen. Mit der Einsicht im Grundbuch ist, keine Absicherung beim Kauf der polnischen Immobilie erfolgt, allerdings kann man jedoch schon einiges im Vorfeld überprüfen. Gerade bei hohen Kaufpreises sollte auf jeden Fall eine deutsch-polnische Anwaltskanzlei eingeschaltet werden, die sowohl den Kaufvertrag überprüft als auch die Genehmigungsfreiheit bzw. die Genehmigungsvoraussetzungen für den Grundstückserwerb in Polen.

 Überprüfung des Grundstückskaufvertrages durch Rechtsanwalt – Einsicht in das Grundbuch

Wir stehen unsere Mandanten gerne für die Einholung von Grundbuchauszügen polnischer Immobilien und für die Ausgestaltung polnischer Grundstückskaufverträge / Grundbucheintragungen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Schlagworte: Anwaltskanzlei, Genehmigung, Grundbuchauszug, Grundbuchauszug Polen - das polnische Grundbuch vor dem Kauf einer polnischen Immobilie einsehen, Grundstückskaufvertrag, Immobilienerwerb in Polen, Kauf Grundstück Polen, polnischer Anwalt Deutschland, polnisches Grundbuch
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