Akteneinsicht in Polen

Wer in Polen auf die Akte der polnischen Staatsanwaltschaft angewiesen ist, muss umdenken.


 

Akteneinsicht Polen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten

Die Akteneinsicht in Polen spielt vor allem bei folgenden Fällen eine Rolle:

Auch in Polen können Betroffene/ Beschuldigte über ihre Rechtsanwälte sog. Akteneinsicht beantragen und haben auch ein Recht auf Einsicht in die Akte.

kein Anspruch auf Übersendung der Akte

Zunächst einmal wird in Polen die Ermittlungsakte/ Unfallakte nicht an den beauftragten Rechtsanwalt geschickt. Dies ist in Deutschland anders.

Die Akte muss von daher beim Gericht/ Staatsanwaltschaft (beim Unfall bei der Polizei) kopiert bzw. abfotografiert werden.

Polnische Anwälte machen dies meist so, dass diese einen Referendar zur Akteneinsicht bei der Behörde schicken. Dieser fotografiert den Akteninhalt dann ab.

Bei weiter entfernten Gerichten beauftragt man einen Referendar vor Ort.


 

Rechtsanwalt in Polen – Anwalt A. Martin

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