Wer in Polen Richter werden möchte, muss – genau, wie der Anwalt – zunächst Jura studieren und seinen Magister (an der Universität) machen. Danach erfolgt eine Zulassungsprüfung für das Referendariat als Richter. Die Prüfung ist schwerer als die Magisterarbeit und es fallen hier meist viele Anwärter durch. Wichtig ist, dass die Zulassungsprüfung eine andere ist als die für Anwälte, Rechtsberater oder Notare.

Am Ende des Referendariats erfolgt ein weiterer Test.

 

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