Der Staatsanwalt in Polen macht – wie der Anwalt, Notar und Rechtsberater und Richter – sein eigenes Referendariat nach dem bestandenem Jurastudium.

Die Ausbildung ist also ähnlich, wie der übrigen Juristen. Allerdings haben di Staatsanwälte ihre eigene Zulassungsprüfung und ihr eigenes Referendariat.

Wie in Deutschland ist der Staatsanwalt in Polen vor allem mit der Strafverfolgung beschäftigt. Hält er die strafrechtlichen Vorwürfe für beweisbar, erhebt er Anklage zum Strafgericht.

Wechsel vom Staatsanwalt zum Anwalt

Erstaunlich ist, dass man – obwohl die Ausbildungen nicht gleich sind – trotzdem als Staatsanwalt – ohne weitere Prüfung – Rechtsanwalt (Adwokat) werden kann. Dies kommt in der Praxis häufiger vor. Der Grund für den Wechsel ist häufig der bessere Verdienst als Anwalt. Die ehemaligen Staatsanwälte arbeiten dann häufig als Strafverteidiger in Polen und nutzen dabei ihre Beziehungen zu ihren “alten Kollegen” (sprich Staatsanwälten), was schon ab und zu einen Vorteil bringen kann.

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