Das polnisches Landgericht (besser Bezirksgericht, da die Übersetzung von-Sąd Okręgowy – Bezirksgericht bedeutet) ist meist die zweite Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- Straf- Sozial- und Arbeitsrechtssachen).
S.O. – bedeutet Sąd Okręgowy (Bezirksgericht)
Das polnische Landgericht kann sowohl die erste als auch die Berufungsinstanz sein. Die Eingangsinstanz ist in der Regel das polnische Amtsgericht.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!