Adwokat-Rechtsanwalt

1. die Ausbildung zum polnischen Rechtsanwalt

Wer in Polen Rechtsanwalt (Adwokat) werden möchte, muss nach dem erfolgreichen Abschlussdes juristischen Studiums ein 3,5 jähriges Referendariat absolvieren. Um in Polen überhaupt den Zugang zur Anwaltsausbildung zu bekommen, muss der zukünftige polnische Anwalt zunächst die Aufnahmeprüfung zum Referendariat bestehen.

2. die Aufnahmeprüfung zur Aplikation (Referendariat)

Wie bereits ausgeführt wurde, ist Voraussetzung für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat in Polen die bestandene Aufnahmeprüfung hierzu. Anders als in Deutschland gibt es keinen Anspruch auf einen Referendarplatz.

a. die Aufnahmeprüfung in Polen vor dem Jahr 2005

Früher wurde die Aufnahmeprüfung vom Bezirksanwaltsrat organisiert und abgenommen, so dass dieser durch den Schwierigkeitsgrad die Zahl der polnischen Anwälte regulieren konnte. Den polnischen Anwälten wurde vorgeworfen den Zugang zum Anwaltsberuf nur wenigen zu ermöglichen. Dagegen wurde von den polnischen Anwälten eingewandt, dass eben nur die besten die Möglichkeit zum Anwaltsreferendariat gegeben werden konnte, da nicht genug Plätze für alle Bewerber vorhanden waren.

Diese Praxis führte dazu, dass trotz einer Einwohnerzahl von 38,5 Millionen Menschen nur etwa 7.000 Anwälte in Polen zugelassen waren. Vergleicht man dies mit Deutschland zu stellt man fest, dass heute schon allein in Berlin mit 3,4 Millionen Einwohner mehr Anwälte tätig sind als damals in Polen. Die Zahl der zugelassenen Anwälte in Polen dürfte heute leicht höher liegen.

Durch diese Praxis gerieten die polnischen Anwaltskammern in den Verdacht den Zugang zum Anwaltsmarkt bewusst zu regulieren.  In Stettin zum Beispiel wurden pro Jahr ungefähr 5 Aplikanten zugelassen.

Das polnische Verfassungsgericht erklärte diese Praxis mangels gesetzlicher Grundlage im Jahr 2005 für verfassungswidrig. Das Recht wurde geändert. Nun hat jeder polnische Magister das Recht an der Teilnahme zur Abschlussprüfung. Die Prüfungsaufgaben werden zentral herausgegeben.

So wurden beispielsweise in Stettin seitdem jährlich etwa vierzig neue Applikaten eingestellt, also 8 x so viel, wie nach der alten Zulassungspraxis in Polen. Im Jahr – 2008 – fand diese Praxis aber ein jehes Ende. In Stettin nahmen an der Prüfung ungefähr 80 Personen teil, davon bestanden 8, also nur 10 %.

b. die jetzige Aufnahmeprüfung zum Anwaltsreferendariat in Polen

Die Aufnahmeprüfung für die zukünftigen polnischen Anwälte findet 1x jährlich statt. Es sind 250 juristische Fragen (Antwort a, b oder ) zu beantworten. Die Fragen werden zentral herausgegeben. Wer wenigstens 190 Fragen richtig beantwortet, hat die Aufnahmeprüfung für das polnische Anwaltsreferendariat bestanden. Die juristische Aufnahmeprüfung kann durchaus immer noch als schwierig bezeichnet werden, da die Durchfallquote bei ungefähr 50 % liegt (so haben in Szczecin im Jahr 2007 von 80 Bewerbern nur 40 die Prüfung bestanden). Wie oben ausgeführt, sind im  Jahr 2008 nur 10 % der Bewerber durch die Prüfung gekommen.

Die Prüfungen für die Anwälte (Adwokat) und die Rechtsberater (Radca prawny) finden mittlerweile gemeinsam statt.

3. die Aplikation zum polnischen Rechtsanwalt

Adwokat-Rechtsanwalt

Nach der bestandenen Aufnahmeprüfung hat der Prüfling einen Anspruch auf einen Referendarplatz. Den Platz stellt die Anwaltskammer in Polen zur Verfügung. Diese organisiert auch das Referendariat zum Rechtsanwalt in Polen.

Das polnische Anwaltsreferendariat dauert 3, 5 Jahre.

Zunächst ist der polnische Anwaltsanwärter 3 Monate bei Gericht  und 3 Monate bei der Staatsanwaltschaft. Die Reihenfolge der Stationen steht dabei nicht fest. Danach sucht sich der Referendar einen polnischen Rechtsanwalt, der ihn ausbildet (einen sog. Padron). Der polnische Rechtsanwalt (Padron) ist damit Ausbilder und Ansprechpartner des Referendars bis zum Ende der Ausbildung. Der Vorteil besteht darin, dass so der Schwerpunkt auf die Ausbildung in Polen beim Anwalt gesetzt wird, was auch in Deutschland wünschenswert wäre.

Aufgrund der Vielzahl der jetzigen Anwaltsreferendare ist es mittlerweile in Polen schwierig einen Padron (polnischer Rechtsanwalt) zu finden. Es kommt immer häufiger vor, dass die Aplikanten zum Anwalt in Polen keinerlei Bezahlung von ihren Ausbilder bekommen. Dazu ist zu bemerken, dass während des Anwaltsreferendariats in Polen kein Anspruch auf Vergütung besteht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber dem Ausbilder. In der Praxis haben aber die Anwaltskammern in Polen ihren Mitgliedern (Rechtsanwälten in Polen) im Falle der Ausbildung eines polnischen Aplikanten empfohlen, diesen auch eine (wenn auch geringe) Vergütung zu zahlen. In der Praxis wird häufig den polnischen Referendaren eine Vergütung um die 1.000,00 Zloty (rund € 250,00) pro Monat angeboten. Im Gegensatz zu den Referendaren in Deutschland erhält der polnische Aplikant auch keine Vergütung vom Staat, vielmehr muss er sogar noch für seine Ausbildung zahlen. Pro Jahr sind dies z.B. in Stettin PLN 3.750,00, die an die polnische Anwaltskammer zu entrichten sind.

Neben der Ausbildung des Aplikanten bei einem polnischen Anwalt in dessen Anwaltskanzlei, muss der polnische Referendar auch regelmäßig sog. Arbeitsgemeinschaften besuchen. Meistens 1x pro Woche organisiert die polnische Anwaltskammer diese Treffen, zu dessen regelmäßigen Teilnahme der polnische Aplikant verpflichtet ist. Meist halten dort – im Auftrag der polnischen Anwaltskammer – polnische Rechtsanwälte Vorträge zu bestimmten Rechtsproblemen.

Regelmäßig finden Tests bei der polnischen Anwaltskammer statt. Besteht der Anwaltsaplikant die TestŽs nicht, so besteht die Möglichkeit, dass die Anwaltskammer ihm die weitere Ausbildung als polnischer Rechtsanwalt untersagt. Dies kommt in der Praxis vor, allerdings nur in wenigen Fällen. Grundsätzlich ist im jeden Jahr eine Zwischenprüfung zu bestehen.

Nach der Station bei Gericht (meist jeweils 2 Wochen bei verschiedenen polnischen Gerichten für insgesamt 3 Monate) und bei der Staatsanwaltschaft findet die Ausbildung fast ausschließlich beim polnischen Anwalt (nebst Arbeitsgemeinschaften) statt.

Im letzen Ausbildungsjahr ist eine Abschlussprüfung (polnisches Anwaltsexamen) für den polnischen Aplikanten zu bestehen. Diese besteht aus 2 Teilen. Zunächst muss der polnische Anwaltsanwärter eine schriftliche Prüfung bestehen. Es sind maximal 120 Punkte möglich. Wie auch bei der Anwaltsprüfung in Deutschland (2. deutsches Staatsexamen) findet in Polen nun ein “Fallexamen” statt. Meist ist eine Klage oder ein Rechtsmittelschriftsatz in Polen zu fertigen.. Wenn die schriftliche Anwaltsprüfung bestanden ist, dann wird der polnische Anwatlsaplikant zur mündlichen Prüfung zugelassen. E sind in der mündlichen Prüfung insgesamt 19 Fragen zu beantworten, welche mit einer Punktzahl von 0 bis 4 bewertet werden. Insgesamt müssen 130 Gesamtpunkte (mit dem schriftlichen Teil) erreicht werden. Die bisherigen Stationsnoten werden hiebei ebenfalls berücksichtigt.

Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung kann er sich als polnischer Anwalt in die polnische  Anwaltsliste eintragen lassen, vorausgesetzt er verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene „makellose charakterliche Eignung“. Professoren, habilitierte Doktoren, Richter, Staatsanwälte, Rechtsberater und Notare dürfen als Anwälte arbeiten, vorausgesetzt sie sind mindestens drei Jahre lang in ihrem Metier tätig.

4. der Beruf des polnischen Rechtsanwalts

Das Berufsbild des polnischen Rechtsanwalts unterscheidet sich in vielen Bereichen vom deutschen Anwalt. Darauf soll nachfolgen im Einzelnen eingegangen werden:

a. Anwaltsdichte in Polen

In Polen gibt es derzeit ungefähr 9.000 polnische Rechtsanwälte, von denen ungefähr 6.500 ihren Beruf aktiv ausüben. In Stettin gibt es ungefähr 120 Anwälte. Die Anwaltsdichte ist aufgrund der restriktiven Zulassung in der Vergangenheit in Polen derzeit gering. Die Zahlen sind allein aber nicht aussagekräftig, da berücksichtigt werden muss, dass die Kaufkraft in Polen weitaus geringen ist als in Deutschland. Der typische polnische Bürger geht erst dann zum Anwalt, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. In Folge dessen werden in Polen die meisten Fälle vor Gericht und nicht wie in Deutschland im außergerichtlichem Bereich geklärt. Auch gibt es in Polen kein Rechtsberatungsgesetz – wie in Deutschland – zum Schutz der Mandanten und der polnischen Anwaltschaft. So findet die Rechtsberatung in Polen nicht nur beim Anwalt statt. Weiter gibt es ungefähr 3 bis 4 mal so viele Rechtsberater in Polen wie polnische Rechtsanwälte, die mittlerweile mit Ausnahme einiger Bereiche des Strafrechts die Mandanten genauso umfangreich vertreten dürfen, wie ihre polnischen Anwaltskollegen.

Update 2023:

Die Anzahl der Anwälte nimmt in Polen weiter zu, wenn auch nicht mehr so stark, wie noch vor einigen Jahren.

b. Einkommen des polnischen Anwalts

Eine Folge der geringen Anwaltsdichte war und ist es noch immer, dass ein polnische Anwalt im Normalfall ein weitaus höhere Einkommen hat als der durchschnittliche polnische Bürger. Man kann sogar sagen, dass viele polnischen Anwälte mehr verdienen als ihre deutschen Kollegen. Meist sogar noch bei weitaus weniger Fällen. Das Honorar wird in Polen fast immer mit dem Mandanten ausgehandelt. Ohne einen Vorschuss wird in Polen der Rechtsanwalt im Normalfall nicht tätig. Dies hängt vor allem mit der schlechten Zahlungsmoral polnischen Mandanten zusammen. Häufig glauben deutsche Mandanten mit der Einschaltung eines polnischen Rechtsanwalts “ein Schnäppchen schlagen zu können”. Eine solche Annahme ist aber falsch. Die Forderungsbeitreibund in Polen zum Beispiel ist nicht billiger als in Deutschland.

Eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt es nur für den gerichtlichen Bereich und diese ist unzureichend. Im gerichtlichen Bereich gibt es – abhängig vom Gegenstandswert – Mindestgebühren für das anwaltliche Tätigwerden, welche meist etwas geringer sind als die Gebühren nach dem RVG. Allerdings können diese Gebühren – je nach Schwierigkeit des Falls – bis um das 6-fache erhöht werden. In der Praxis arbeitet kaum ein erfolgreicher Anwalt – und schon gar nicht bei einem ausländischen Mandanten – für die Mindestgebühren, so dass das Honorar wenigstens “deutsches Niveau” erreicht. Bei geringen Streitwerten ist das polnische Anwaltshonorar fast immer höher als das deutsche. Dies liegt einfach daran, dass die polnischen Kollegen – was absolut richtig ist –  soviel an Honorar nehmen, dass sich auch Fälle mit geringem Gegenstandswert lohnen.

c. Erstattungsfähigkeit der Kosten eines polnischen Rechtsanwalts

Eine häufige – aber ebenso falsche – Vermutung deutsche Mandanten ist, dass man ja die eigenen Anwaltsgebühren im außergerichtlichen Bereich für den Anwalt in Polen von der Gegenseite wieder bekommt. Leider nicht. In Polen ist eine Erstattung der Anwaltsgebühren weder bei Verzug, noch bei Schadenersatz oder Geschäftsführung ohne Auftrag vorgesehen. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass es keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte im außergerichtlichen Bereich gibt, so dass Streitigkeiten hier vorprogrammiert sind.

Im gerichtlichen Bereich gibt es eine Erstattungspflicht in Polen bezüglich der Anwaltsgebühren.Das Problem ist allerdings, dass nur das erstattet wird, was das Gericht für notwendig hält. Dies heißt, dass Gericht entscheidet darüber in welcher Höhe die Anwaltskosten erstattungsfähig sind. Wie oben ausgeführt wurde, gibt es Mindestgebühren, die bis zum 6-fachen erhöht werden können. Eigentlich sind die Mindestgebühren für ganz einfache Fälle gedacht. Meistens nehmen die Anwälte in Polen für das Gerichtsverfahren aber mehr als die Mindestgebühr, was nachvollziehbar ist, da nicht jeder Fall einfach ist. Die Gerichte in Polen sprechen aber fast nie mehr als die Mindestgebühren als erstattungsfähig zu, so dass selbst beim vollständigen Obsiegen der Mandant immer auf einen Teil seiner Kosten sitzen bleibt. Weshalb die polnischen Gerichten jeden Fall für einfach halten und nur die Mindestgebühren der Anwälte als erstattungsfähig ansehen, ist kaum nachvollziehbar. Unter den polnischen Anwälten hält sich die Auffassung hartnäckig, dass die Richter, die im Normalfall weniger verdienen und in der Bevölkerung ein nicht so hohes Ansehen, wie die polnischen Anwälte haben, der Meinung sind, dass die polnischen Anwälte ohnehin viel zu viel verdienen und von daher höhere Gebühren völlig unangemessen wären.

d. Erfolgshonorar bei polnischen Rechtsanwälten

Ein grundsätzliches gesetzliches Verbot von Erfolgshonorarvereinbarungen gibt es in Polen für polnische Anwälte nicht. Standesrechtlich kann dies aber trotzdem problematisch sein. Die Anwaltskammern in Polen sehen die Erfolgshonorarvereinbarungen nicht gern. Es wird standesrechtlich toleriert, wenn zumindest ein Mindesthonorar neben dem Erfolgshonorar in Polen vereinbart wird. In der Praxis kommt dies auch gelegentlich vor. Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Polen aber bei den polnischen Anwälten eher die Ausnahme.

e. Berufsrecht der Anwälte in Polen

Wie in in Deutschland gibt es auch in Polen für die dortigen Rechtsanwälte ein Berufsrecht. Eine der wichtigsten Regelungen ist, dass – im Gegensatz zu den polnischen Rechtsberatern – die polnischen Rechtsanwälte nicht für ihre Leistungen werben dürfen. Man kann die jetzige Rechtslage in Polen für die polnischen Anwälte mit der Situation in Deutschland vor vielen Jahren vergleichen.

Werbung ist für polnische Rechtsanwälte zwar problematisch, allerdings sind sachliche Anzeigen über die Eröffnung der Anwaltstätigkeit oder Informationen über Urlaub oder Verlegung der Kanzlei erlaubt. Auch dürfen Kanzleischilder über die Lage der Kanzlei mit Angaben über Namen, Telefonnummer und sogar Rechtsgebiete Angaben enthalten. Allerdings sollten sich diese optische nicht von den übrigen Schildern zu stark abheben. Ein Kanzleischild einer polnischen Rechtsanwaltskanzlei erkennt man an der grünen Hintergrundfarbe. Die Rechtsberater in Polen (Radca Prawny) benutzen blaue Schilder. Die grüne Farbe findet sich bei den polnischen Rechtsanwälten auch an der Robe (am Kragen) wieder. Grundsätzlich kann man sagen, dass in den letzen Jahren in der Praxis eine gewisse Liberalisierung bei der Auslegung der Werbevorschriften für die polnischen Rechtsanwälte durch die Anwaltskammern in Polen stattgefunden hat.

Die Werbevorschriften werden aber aber immer weiter gelockert.

Eine weitere Besonderheit – zu den deutschen Rechtsanwälten – besteht bei den Rechtsanwälten in Polen, dass diese nicht als Angestellte arbeiten dürfen. Dies ist den polnischen Rechtsanwälten grundsätzlich verboten.

Die polnischen Rechtsanwälte sind ebenso – wie die deutschen Rechtsanwälte – in Kammern organisiert (Izba Adwokacka). Insgesamt gibt es in Polen 24 Anwaltskammern.

die polnische Rechtsanwaltskammer in Białystok
die polnische Rechtsanwaltskammer in Bielsko-Biała
die polnische Rechtsanwaltskammer in Bydgoszcz
die polnische Rechtsanwaltskammer in Częstochowa
die polnische Rechtsanwaltskammer in Gdańsk (Danzig)
die polnische Rechtsanwaltskammer in Katowice
die polnische Rechtsanwaltskammer in Kielce
die polnische Rechtsanwaltskammer in Koszalin
die polnische Rechtsanwaltskammer inKraków
die polnische Rechtsanwaltskammer in Lublin
die polnische Rechtsanwaltskammer in Łódź
die polnische Rechtsanwaltskammer in Olsztyn
die polnische Rechtsanwaltskammer in Opole
die polnische Rechtsanwaltskammer in Płock
die polnische Rechtsanwaltskammer in Poznań (Posen)
die polnische Rechtsanwaltskammer in Radom
die polnische Rechtsanwaltskammer in Rzeszów
die polnische Rechtsanwaltskammer in Siedlce
die polnische Rechtsanwaltskammer in Szczecin (Stettin)
die polnische Rechtsanwaltskammer in Toruń
die polnische Rechtsanwaltskammer in Wałbrzych
die polnische Rechtsanwaltskammer in Warszawa (Warschau)
die polnische Rechtsanwaltskammer in Wrocław
die polnische Rechtsanwaltskammer in Zielona Góra (Grünberg)

Die Zeitschrift der polnischen Anwaltschaft heißt PALESTRA, was auf Deutsch “Anwaltschaft” bedeutet.

Ebenso wie in Deutschland gibt es für die polnische Rechtsanwaltschaft “Berufsregeln”. Neben den gesetzlich normierten Berufsregeln der polnischen Anwälte gibt es auch Standesrecht. Hierbei handelt es sich um einen Verhaltenskodex (Kodeks Etyki Adwokackiej), der auf einen Beschluss der NRA (Naczelna Rada Adwokacka) – dem höchsten Organ der polnischen Rechtsanwaltschaft – aus dem Jahr 2005 beruht.

d. Verhältnis der Anwälte in Polen zu den polnischen Richtern

Oben wurde ja bereits ausgeführt, dass es bei der Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren im Gerichtsverfahren häufig Probleme bei der Höhe der Festsetzung gibt. Von Aplikanten (die ihre Station bei Gericht oder Staatsanwaltschaft in Polen absolvieren) hört man gelegentlich, dass sich Richter und Staatsanwälte in Polen darüber beklagten, dass die polnischen Anwälte zu viel verdienen. Richtig ist wohl, dass ein polnischer Rechtsanwalt mehr verdienen wird als ein Richter in Polen. Das Gehalt eines Richters liegt in Polen ungefähr bei € 1.000,00 pro Monat. In Deutschland kommt es kaum vor, dass sich Richter über Rechtsanwälte bei der Anwaltskammer beschweren. Dies ist in Polen aber weitaus häufiger der Fall. Gerügt wird vor allem, dass die Rechtsanwälte sich nicht korrekt vor Gericht verhalten. Dabei ist auszuführen, dass es in Polen vor Gericht notwendig ist, dass sich der Anwalt, der dem Gericht etwas mitteilt, von seinem Platz erheben muss, was in Deutschland eben nicht in der Fall ist. Erhebt sich der Anwalt nicht oder nicht “vollständig”, wird dies vom Gericht gerügt. Häufig ist dies ein Beschwerdepunkt der polnischen Richter. Für einen deutschen Rechtsanwalt ist ein solcher Streit kaum nachvollziehbar, allerdings ist dies in Polen vor allem vor dem Hintergrund eines gewissen “Konkurrenzstreits” in Polen zwischen Anwälten und Richtern zu sehen. Falsch wäre es aber, wenn man das Verhältnis zwischen polnischen Richtern und Rechtsanwälten generell als schlecht bezeichnen würde.

e. Verhältnis zwischen Rechtsanwälten in Polen und polnischen Rechtsberatern

Auch das Verhältnis zwischen polnischen Rechtsanwälten und Rechtsberatern in Polen ist nicht ganz unbelastet. Streitpunkt ist vor allem derzeit, dass beide Berufsgruppen fast ausschliesslich die gleiche Qualifikation aufweisen und die gleichen Dienstleistungen anbieten aber andererseits völlig unterschiedliche Berufsausübungsregeln gelten. So dürfen die polnischen Rechtsberater für sich werben, während dies für die polnischen Rechtsanwälte grundsätzlich nur in sehr engen Grenzen möglich ist. Auch darf der polnische Rechtsberater im Gegensatz zum polnischen Rechtsanwalt – als Angestellter arbeiten. Ein polnischer Rechtsanwalt (adwokat) darf weder für einen anderen Rechtsanwalt, noch für eine Firma als Arbeitnehmer arbeiten.

Auf langer Sicht ist eine Vereinigung beider Berufsgruppen aber wahrscheinlich. Es heute keine nachvollziehbaren Gründe mehr für die Notwendigkeit “zwei polnische Anwälte” mit unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und Berufsregeln.

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