Scheidung in Polen

Scheidung in Polen nach polnischem Recht

In der Regel – aber nicht ausschließlich – wird bei einer Scheidung in Polen das polnische materielle Recht angewandt. Das Prozessrecht für das Scheidungsverfahren ist immer das polnische.


Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren in Polen

Die Kanzlei Andreas Martin ist seit 2005 in Stettin/Polen vor Ort tätig. Anwalt Martin ist dort als erster deutscher Anwalt in die Liste der ausländischen Anwälte,welche bei der Anwaltskammer in Stettin (Registernummer 0001) geführt wird, eingetragen worden.

Wir vertreten deutsche und polnische Mandanten bei Scheidungen in Polen, vor allem in Stettin. Rechtsanwalt Andreas Martin ist ein in Deutschland zugelassener Anwalt.

Anwalt Stettin

Anwaltskanzlei Stettin- ul. Grodzka 20/6


Scheidung in Polen – Unterschiede zu Deutschland

Die Unterschiede zwischen dem deutschen und polnischem Familienrecht sind erheblich. Dies merkt man als deutschen Anwalt vor allem dann, wenn ein polnischer Mandant in Deutschland die Scheidung durchführen möchte. Hier gilt dann fast immer deutsches Scheidungsrecht und der polnische Mandant erläutert dann erst einmal umfangreich und sehr emotional, dass seine Frau Schuld an der Scheidung hätte.  Dies spielt im deutschen Recht (für die Scheidung / anders ggfs. beim Unterhalt) keine Rolle.

das Schuldprinzip bei der Scheidung in Polen

Zwar ist eine Scheidungsvoraussetzung nach dem polnischem Recht auch die vollständige und dauerhafte Zerrüttung der Ehe (Art. 56 § 2 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzes), allerdings entscheidet das Familiengericht in Polen in der Regel mit der Scheidung über die Schuld für das Scheitern der Ehe (Art.  57 § 1 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzes). Das Gericht kann aber auch aussprechen, dass keiner der Eheleute Schuld am Scheitern hat. Nur wenn beide Eheleute die Scheidung ohne Schuld beantragen, gibt es diesbezüglich keine Entscheidung über die Schuldfrage durch das polnische Familiengericht (Art. 57 § 2 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzes).

Scheidungsfolgen in Polen

Anders als in Deutschland entscheidet das polnische Gericht von Amts wegen über mehrere Scheidungsfolgen (in Deutschland in der Regel nur über den Versorgungsausgleich von Amts wegen), nach Art. 58 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzes, wie

  • elterliche Sorge
  • Höhe des Unterhalts
  • über Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung (bei Trennung in der Wohnung)

nachehelicher Unterhalt in Polen

Die Schuldfrage spielt gerade beim nachehelichen Unterhalt eine erhebliche Rolle. Ein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) setzt nämlich die Bedürftigkeit voraus und die nicht alleinige Schuld am Scheitern der Ehe. Die Ehefrau hat von daher keinen Unterhaltsanspruch wenn diese Alleinschuld am Scheitern der Ehe hat.

Scheidung in Deutschland oder Polen eineichen?

Oft  gibt es die Konstellation, dass der Ehemann zum Beispiel Deutscher ist  und nach der Trennung weiter in Deutschland wohnen bleibt und die Ehefrau –  welche Polin ist – nach der Trennung nach Polen zieht.  Hier kann die Ehefrau, wenn diese polnische Staatsangehörige ist, bereits nach sechs Monaten die Scheidung in Polen einreichen. Das polnische Gericht meldet dann polnisches Recht an.  Für die Scheidung in Deutschland eingereicht, dann gilt deutsches Recht. Dies kann einen erheblichen Unterschied machen, gerade im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt, der in Deutschland weitaus anstrengender Voraussetzungen geknüpft ist als  in Polen.  Hier sollte sich auf jeden Fall der Ehepartner, der die Scheidung  anwaltlich wünscht, beraten lassen.  Nicht nur für den nachehelichen Unterhalt, sondern auch für andere Scheidungsfolgen, wie zum Beispiel den Versorgungsausgleich (den das polnische Recht nicht kennt) und für die Vermögensauseinandersetzung spielt es eine erhebliche Rolle, ob deutsches oder polnisches Recht gilt.

Rechtsanwalt Andreas Martin