Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen
  • Home
  • RechtsgebieteRechtsgebiete – polnischem Recht
    • Wirtschaftrecht
      • Rechtsformen
      • GmbH-Recht
        • GmbH – Gründung
      • Zweigniederlassung
      • Vertretung
      • Einzelfirma
      • Vertragsrecht
      • Transportrecht
    • Grundstücksrecht
      • Immobilien
      • Nutzungsrechte
      • Grundbuch
    • Verkehrsrecht
      • Verkehrsunfall
        • Verhalten am Unfallort
        • Kfz-Versicherung
        • Akteneinsicht
        • Schmerzensgeld
      • Führerschein
      • Bußgeld
      • MPU
      • Strassenverkehr
    • Zivilrecht
      • Kaufvertragsrecht
      • Inkasso
      • Zwangsvollstreckung
      • Zivilprozessrecht
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
      • Scheidung
    • Erbrecht
    • Strafrecht
      • Strafgesetzbuch
    • Baurecht
    • Steuerrecht
  • StandorteStandorte der Kanzlei A. Martin
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
    • Kanzlei Berlin
    • Kanzlei Blankensee
  • zur Person
  • Blog
  • Kontakt
    • Stettin
    • Marzahn
    • Blankensee
  • ImpressumImpressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

die Verjährung in Polen

25. Juni 2009/0 Kommentare/in Allgemein, Allgemeines, Anwalt Polen, News, Verjährung/von ramartin

Verjährung nach polnischem Recht

Ähnlich, wie in Deutschland, verjähren auch Ansprüche in Polen. Es gib diverse Verjährungsvorschriften, so dass hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann. Die allgemeine Verjährung ist in Polen in den Art. 117 ff  des polnisches BGB (kodeks cywilny) geregelt.

Verjährung im polnischem ZGB-Polen

Die regelmäßige Verjährung beträgt in Polen 6 Jahre.  Sofern es sich um eine Forderung aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit (keine Verbrauchersache) handelt, so beträgt die regelmäßige Verjährung 3 Jahre. Hiervon gibt es aber diverse Ausnahmen. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Polen sollte in der Regel diesbezüglich immer erfolgen, da sich die Vorschriften und auch die Rechtsprechung diesbezüglich ändern können.


Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährungsfrist

So verjähren Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen und Ansprüche, die mit einer Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, in 3 Jahren (Art. 118 ZGB-Polen).

Es gibt diverse Sonderregelungen, die zu beachten sind.

Bei deutsch-polnischen Verträgen, die sich nach dem UN-Kaufrecht richten, kommt man wiederum zu anderen Verjährungsfristen, wenn das polnische Recht Anwendung findet, da (Polen) dem Verjährungsabkommen zum UN-Kaufrecht beigetreten ist.

Gerade bei der Frage der Verjährung sollte man sich dringend anwaltlich beraten lassen. Es gibt hier viele Sondervorschriften und Besonderheiten zu beachten. Dies ist für den Normalverbraucher, selbst wenn dieser polnisch spricht, in der Regel nicht erkennbar. Auch bei Unternehmern ist die Frage der Verjährung nicht einfach zu erkennen und zu beantworten, da sich oft bei deutsch-polnischen Verträgen die Frage stellt, welches Recht überhaupt Anwendung findet.

Durchsetzung von Forderungen

Wie eine Forderung dann später durchgesetzt wird (in Deutschland oder Polen einklagen) und wie die Vollstreckung abläuft, kann nur nach einer Beratung im Einzelfall entschieden werden.


Wir helfen beim Forderungseinzug in Polen.

RA A. Martin – Anwalt in Polen

Schlagworte: die Verjährung in Polen, Forderungseinzug, Inkasso, Polen, polnisches Recht, Verjährung, Verjährungsrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://www.rechtsanwalt-polen.de/wp-content/uploads/2024/09/logo-anwalt-polen.webp 0 0 ramartin https://www.rechtsanwalt-polen.de/wp-content/uploads/2024/09/logo-anwalt-polen.webp ramartin2009-06-25 13:52:172022-06-19 15:06:02die Verjährung in Polen
Das könnte Dich auch interessieren
Erstattung der Mehrwertsteuer aus Polen Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen
Zwangsvollstreckung innerhalb der EU - Vollstreckungserleichterungen ab 10.1.2015Rechtsanwalt Andreas Martin Zwangsvollstreckung innerhalb der EU – Vollstreckungserleichterungen ab 10.1.2015
Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähigRechtsanwalt Andreas Martin Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähig
Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähigRechtsanwalt Andreas Martin bei Geschäften in Polen die polnische Mentalität kennen
Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähigRechtsanwalt Andreas Martin Vorsicht bei Geldbuße in Polen!
Abschleppkosten und Anwaltskosten beim Unfall in Polen sind erstattungsfähigRechtsanwalt Andreas Martin GmbH in Polen gründen: geringere Gerichtskosten für das Handelsregister (KRS)
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Search Search

Neueste Beiträge

  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
  • Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis
  • Cannabisverbot in Polen – Vorsicht beim Grenzübertritt!
  • Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen
Beliebt
  • polnischer Führerschein verloren
    Führerschein in Polen – Fahrerlaubnis verloren- was...9. November 2010 - 10:37
  • Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutsch...16. Februar 2010 - 08:10
  • Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland
    Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland über eine polnische...5. Dezember 2018 - 11:04
Kürzlich
  • Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen
    Erwerb einer Wohnung vom Bauträger in Polen12. April 2026 - 09:45
  • Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks- und Wirtschaftsrecht jetzt ändert
    Reformpaket 2025 in Polen – was sich im Grundstücks-...8. Juli 2025 - 10:01
  • Entscheidung in Polen
    Urteil aus Polen zum Fahren unter Einfluss von Cannabis11. Januar 2025 - 11:15
Kommentare
  • ramartinGuten Tag, lassen Sie sich am besten von einen Anwalt vor...11. Oktober 2025 - 16:27 von ramartin
  • ramartinSo würde ich es nicht sehen. Unterschiede gibt es, wobei...11. Oktober 2025 - 16:26 von ramartin
  • AleksandraLeider sind es keine Stereotypen. Im Großen und Ganzen...8. Oktober 2025 - 13:14 von Aleksandra
Schlagworte
Anwalt Anwalt Polen Deutschland Gericht GmbH Handelsregister Klage Kosten KRS Notar Polen polnische Firma polnisches Recht Rechtsanwalt Rechtsanwalt in Polen Rechtsanwalt Polen Spzoo Unfall Unfall Polen Urteil

Kanzlei Polen

ADRESSE in Polen :
u. Grodzka 20/6
PL-70-560 Stettin (Szczecin)

TELEFON DE: 039744 879790
TELEFON PL: +48 91 885 80 14

wichtige Seiten

  1. GmbH-Gründung in Polen
  2. Gründung einer Einzelfirma in Polen
  3. Zwangsvollstreckung in Polen
  4. Inkasso in Polen
  5. Immobilienerwerb in in Polen

 

Kanzlei Deutschland

ADRESSE in Deutschland :
Dorfstr. 91
DE 17322 Blankensee

TELEFON DE: 039744 879790
Telefax DE: 039744 879799

Meta

  • Anmelden
  • Eintrags-Feed
  • Kommentar-Feed
  • WordPress.org
© Copyright - Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt in Polen - Enfold WordPress Theme by Kriesi
Link to: Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren Link to: Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren Link to: das polnische Recht – aktuelle Informationen Link to: das polnische Recht – aktuelle Informationen das polnische Recht - aktuelle InformationenRechtsanwalt Andreas Martindas polnische Recht – aktuelle Informationen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen