Bei grenzüberschreitenden Unterhaltsfällen stellt sich immer das Problem, dass die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland der unterhaltsberechtigten Personen und dem Wohnsitzland der unterhaltsverpflichteten Person unterschiedlich hoch sind. Beispiel: Die Kindesmutter macht Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind vor einem deutschen Gericht geltend und wohnt mit dem Kind in Deutschland. Der Kindesvater wohnt in Polen. Hier wird oft eingewandt, […]