Zwangsvollstreckung in Polen


Die Vollstreckung von Forderungen in Polen ist ein immer stärker wachsendes Betätigungsfeld. Viele Gläubiger aus Deutschland haben bereits Titel (Urteile,Vollstreckungsbescheide,Vergleiche) in Deutschland erstritten und wollen nun die Forderung in Polen durchsetzen.

Vollstreckung von deutschen Forderungen in Polen -  Schaffung eines Titels - Vollstreckungsklausel -Unterschiede zwischen der Vollstreckung in Polen und in Deutschland  -  Zwangsvollstreckung aus polnischen Vollstreckungstitel - Vollstreckung in Polen aus einen ausländischen Vollstreckungstitel -Gerichtsvollzieher in Polen

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen in Polen. Seit 2005 ist die Anwaltskanzlei Martin bereits in Polen aktiv. Rechtsanwalt Martin wurde im Jahr 2005 als erster deutscher Rechtsanwalt in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte der Anwaltskammer Stettin eingetragen.

In der Kanzlei in Stettin führen wir für Sie die Vollstreckung in Polen durch.

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Vollstreckung von “deutschen” Forderungen in Polen

Ebenso wie in Deutschland betreibt man auch in Polen die Zwangsvollstreckung. Voraussetzung ist zunächst, dass man einen vollstreckbaren Titel aus Deutschland hat, um in Polen die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

 

Schaffung eines Titels

Ebenso wie in Deutschland betreibt man auch in Polen die Zwangsvollstreckung aus Titeln (Urteile,Vergleiche, Anerkenntnisurteile,Versäumnisurteile,Vollstreckungsbescheide). Voraussetzung ist zunächst, dass man einen vollstreckbaren Titel (Urteil) aus Deutschland hat, um in Polen dieZwangsvollstreckung zu betreiben.

Den rechtskräftigen Titel kann man sich natürlich auch in Polen besorgen, sofern man dort einen Gerichtsstand hat. Ein Titel ist zum Beispiel ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliche protokollierter Vergleich. Ob das Gerichtsverfahren in Polen günstiger ist oder nicht, muss im Einzelfal entschieden werden. Wichtig ist, dass in Polen der Zivilprozess kein “Schnäppchen” ist. Welche Gericht zuständig ist oder ob sogar in Deutschland und in Polen klagen kann, ist in vielen Fällen in der EuGVV (RO 4472001) geregelt, die zwischen Deutschland und Polen gilt.

In Bezug auf die Vollstreckung in Polen an sich, gibt es aber einige Unterschiede zur Vollstreckung in Deutschland.

 

Klausel für Polen

Der Titel muss rechtskräftig sein bzw. die Vollstreckung darauf muss zugelassen sein. Der deutsche Titel muss weiter eine Vollstreckungsklausel erhalten, die nur erteilt wird, wenn die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen. Für die Vollstreckung in Polen wird dann – im Normalfall - auch noch eine Klausel erteilt. Diese Klauselerteilung muss in Polen erfolgen. Zuständig ist das Landgericht am Sitz des Schuldners. Die Klauselerteilung richtet sich nach den Rechtsverordnung 44/2001 (EuGVVO).

 

Unterschiede zwischen der Vollstreckung in Polen und in Deutschland

Anders als in Deutschland ist in Polen der Gerichtsvollzieher (Komornik) nicht Angestellter des Staates, sondern freier Unternehmer. Davon zu unterscheiden ist der Gerichtsvollzieher, der Forderungen des Staates durchsetzt; dieser ist weiter noch Staatsdiener, wie in Deutschland.

Der normale Gerichtsvollzieher in Polen ist also Unternehmer und von daher auch am Ergebnis der Vollstreckung interessiert, was in Deutschland vielen Gerichtsvollzieher leider egal ist. Der “private- selbstständige” Gerichtsvollzieher aus Polen wird gegen Beteiligung am Ergebnis der Vollstreckung inPolen tätig. Die Beteiligung beträgt im Normalfall rund 10 % von der eingetriebenen Forderung (Ergebnis). Von daher istder polnische Gerichtsvollzieher zumindest bei höheren Forderungen entsprechend motiviert, was zu begrüßen ist.

Zu beachten ist aber auch, dass die polnischen Schuldner ein gewisses Talent entwickelt haben, zumindest dann, wenn die Vollstreckung eingeleitet wird, plötzlich völlig vermögenslos zu sein.

 

Zwangsvollstreckung in Polen aus einem polnischer Titel (Urteil/Zahlungsbefehl)

Aus einen polnischen Titel (Urteil/Zahlungsbefehl etc.) kann man in Polen unproblematisch die Zwangsvollstreckung betreiben.

Die Vollstreckung läuft ähnlich, wie in Deutschland ab. Der beauftragt Rechtsanwalt reicht den Antrag beimpolnischen Gerichtsvollzieher ein. Die Anwälte in Polen arbeiten in Polen bei Zwangsvollstreckungssachen häufig gegen ein Pauschalhonorar, welches auch abhängig von der Höhe der einzutreibenden Forderung ist.

 

Zwangsvollstreckung in Polen aus einem ausländischer – deutschen – Titel

Für deutsche Titel muss man in Polen vor der Zwangsvollstreckung zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragen. Danach kann auch aus einem deutschen Urteil in Polen die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Etwas anderes gilt bei einen EU-Titel. Hier ist eine Klausel nicht erforderlich. Allerdings kann man einen solchen Titel nur bei unbestrittenen Forderungen beantragen.

 

Gerichtsvollzieher in Polen

Wie bereits oben ausgeführt wurde, ist in Polen das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert. Faktisch heißt dies, dass der polnische Gerichtsvollzieher meist etwas stärker motiviert ist, als sein deutscher Kollege. Dies gilt zumindest dann, wenn es um Forderungen geht, die relativ hoch sind. Im Gegenzug erhält der Gerichtsvollzieher in Polen prozentual einen Teil von der eingetriebenen Forderungen. Dieser prozentuale Anteil an der beigetriebenen Forderung beträgt im Normalfall zwischen 7 und 10 %.

 

Vollstreckung in Polen selbst – aus Deutschland – betreiben?

In Internetforen (meist von und für Rechtsanwaltsfachangestellte) liest man häufig Fragen, wie

“Kann man in Polen selbst die Vollstreckung aus Deutschland durchführen?” oder “Wie führt man in olen die Zwangsvollstreckung selbst durch?”

Jeder ausländische Anwalt  wird beim Lesen solcher Fragen schmunzeln. Die Vollstreckung im Ausland würde bei den meisten Anwälten schon an der Sprache scheitern.

Aber die “Sprachhürde” ist nicht das größte Problem. Die Gerichte in Polen verlangen eine polnische Zustelladresse. Die Anträge müssen klar und sicher auf Polnisch formuliert werden. DieGerichtsvollzieher werden später meistens von den Anwälten selbst beauftragt usw.. Die Haftungsfrage ist dabei noch gar nicht angesprochen worden. Eine Vollstreckung in Polen durch einen Anwalt in Deutschland ist von daher schon mehr als problematisch.

Zwangsvollstreckung in Polen

Die Anwaltsgebühren in Polen im Vollstreckungsverfahren sind in anderer Höhe geregelt als in Deutschland. Das RVG gilt in Polen natürlich nicht. Die Anwälte in Polen nehmen höhere Gebühern für die ZV als  in Deutschland. Dies hat zur Folge, dass sich geringe Forderungen in Polen kaum wirtschaftlich vollstrecken lassen. Ein Titel für eine paar Hundert Euro lässt sich in Polen von daher kaum wirtschaftlich verwerten.

Für weitere Informationen zum Thema Zwangsvollstreckung in Polen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Polen (Stettin)