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Unfall in Polen – Abwicklung

Unfall in Polen – Abwicklung

Ein Verkehrsunfall in Polen ist eine unangenehme Angelegenheit. Der deutsche Reisende in Polen kennt das polnische Recht nicht und kann sich meist nicht mit der Gegenseite und mit der Polizei vor Ort verständigen. Dies führt zu sehr nachteiligen Mißverständnissen für den deutschen Autofahrer.

Problematisch ist immer, wenn man auf Druck der Polizei – und dies ist nicht übertrieben – einen Bußgeldbescheid akzeptiert und die Geldbuße bezahlt. Dies wird in Polen als Schuldanerkenntnis gewertet.

Beim Unfall in Polen kann der deutsche Autofahrer im Normalfall auch in Deutschland klagen und den Unfall in Deutschland abwickeln. Es gibt die Möglichkeit direkt mit der polnischen Versicherung zu verhandeln oder über einen sog. Schadenregulierungsbeauftragten der deutschen Versicherung. Wenn es keine Einigung gibt, ist eine Klage in Deutschland möglich. Es gilt aber das polnische Recht!

Die Abwicklung sollte am aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt in Polen oder in Deutschland überlassen, der auf solche Fälle spezialisiert ist und der polnischen Sprache mächtig ist, da z.B. die Akte bei der Polizei eingesehen werden muss und zudem die rechtlichen Grundlagen ja auf Polnisch sind.

Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren

Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

Viele Deutsche wissen nicht, dass Ihnen bei einem Verkehrsunfall in Polen, bei dem Personen verletzt wurden, ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht, wenn sie den Unfall in Polen schuldhaft verursacht haben. Dies ist geltendes polnisches Recht.

 


Unfall in Polen und Schuld

Ohnehin sollte man in Polen darauf achten, dass man kein Mandat vor Ort von der Polizei erhält, da man nur sieben Tage Zeit hat dagegen vorzugehen. Dieses Mandat ist noch kein Strafverfahren, sondern eine Art Bußgeld und dies indiziert nach dem polnischen Verkehrsunfallrecht, dass man schuld am Unfall ist. Wenn man später in Deutschland zum Beispiel auf Schadenersatz klagt, hat man vor Gericht schlechte Chancen, da man durch die Zahlung die Schuld am Unfall zugegeben hat.


Straftat beim Verkehrsunfall

Ob ein Strafverfahren in Polen eingeleitet wird oder der Fall als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, hängt davon ab, ob die Verletzungen der geschädigten Person länger als 7 Tage bestehen. Ist dies der Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine fahrlässige Körperverletzung, die in Polen nicht mit Geldstrafe bestraft werden kann,sondern nur mit Freiheitsstrafe (im Normfall dann natürlich auf Bewährung).


Ermittlung der polnischen Staatsanwaltschaft

Die Polizei in Polen (bzw. die Staatsanwaltschaft in Polen) ermittelt von Amts wegen die Dauer der Verletzungen des Geschädigten. Bei Unfällen unter Beteiligung von Ausländern (z.B. Deutschen) ist dies aber schwieriger für die polnischen Behörden. Häufig kommen diese ohne Mitwirkung des Beschuldigten oder des Geschädigten nicht an die Unterlagen. Dies kann ein Vorteil im Verfahren sein.

Wir beraten Sie bei Verkehrsunfällen in Polen.

Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin (Polen)