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Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Häufig ist es so, dass deutsche Gläubiger gegen polnische Staatsbürger oder Firmen eine Forderung haben. Da die Schuldner häufig gar nicht mehr in Deutschland wohnen/ ihren Sitz haben oder später nach Polen umziehen, wird der Prozess in Deutschland vor Gericht geführt. Gerade bei kleinen Forderungen bietet sich das Mahnverfahren an und später besteht die Möglichkeit eine Bescheinigung als EU-Titel zu beantragen.

Urteil/ Titel – und was nun?

Das Urteil ist schnell da, denn meistens ergeht ein Versäumnisurteil oder das Mahnverfahren wird bis zum Ende durchgeführt. Das Problem kommt später. Selbst wenn man einen vollstreckbaren Titel nebst EU-Titelbescheinigung hat, können selbst deutsche Anwaltskanzleien die Vollstreckung in Polen nicht durchführen. Dies scheitert zum einen an der Sprache und zum anderen am fehlenden Kanzleisitz in Polen und auch am Fehlen der entsprechenden Kenntnisse des polnischen Rechts.

polnischer Anwalt – Vollstreckung in Polen

An der Einschaltung eines Rechtsanwalts in Polen kommt man bei der Vollstreckung des Titels in Polen nicht vorbei. Trotz der Bescheinigung als EU-Vollstreckungstitel muss in Polen zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragt werden.

Danach erfolgt die “richtige Zwangsvollstreckung”.

Wirtschaftlich sinnvoll- Vollstreckung in Polen?

Aufgrund der obigen Ausführungen ist klar, dass für die Vollstreckung in Polen ein gewisser Aufwand erforderlich ist. Wenn nun die Forderung nur einige Hundert Euro beträgt, macht eine Vollstreckung (und auch die Schaffung des Titels in Deutschland) keinen Sinn. Es wird sich kein Anwalt in Polen finden, der für ein paar Euro die Vollstreckung durchführt. Der polnische Rechtsanwalt nimmt für die Vollstreckung – egal, ob dies für den Mandanten wirtschaftlich ist – soviel Geld, dass sich der Fall für ihn lohnt. Dies sind mit Sicherheit auch einige Hundert Euro. Wirtschaftlich macht die Vollstreckung von daher keinen Sinn, denn selbst beim Erfolg der Zwangsvollstreckung werden die Anwaltskosten nur zu geringen Teil erstattet.

Man sollte sich von daher schon vorher überlegen, ob die ganze Angelegenheit überhaupt wirtschaftlich Sinn macht. Meiner Ansicht nach macht die Schaffung eines Titels in Deutschland keinen Sinn, wenn im Ausland zu vollstrecken ist und die Forderung weniger als € 2.500,00 bis € 3.000,00 beträgt.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Polen – Stettin

Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!

Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!

Die Anwaltsdichte in Polen ist bei weiten nicht so hoch, wie in Deutschland. Allerdings ist es umso schwerer Anwalt in Polen zu werden. Zum einen ist der Zulassungstest sehr schwierig und zum anderen muss die Ausbildung selbst finanziert werden.

Das Referendariat für polnische Juristen dauert ungefähr 3 Jahre. Fast die gesamte Ausbildungszeit findet bei einen Rechtsanwalt in Polen statt. Der sog. Padron ist der Ausbilder des polnischen Juristen.

Wenn der Anwaltsanwärter in Polen Glück hat, dann bekommt er von seinen Padron eine Vergütung für die Arbeit. Im Raum Stettin wurde ungefähr PLN 1.000 pro Monat gezahlt.

Aufgrund der hohen Anwärterzahlen im Jahr 2009 (im Raum Stettin sonst unter 10 Anwärter nun 77) wird wahrscheinlich ein Großteil der Anwaltsanwärter in Polen gar keine Vergütung bekommen. In einige Gegenden in Polen (so z.B. in Posen) gibt es sogar schon einige Referendare, die ihren Ausbilder bezahlen!

Unabhängig von der Frage der Finanzierung beim Ausbilder wird die Organisation der Ausbildung der Anwälte in Polen von der Anwaltskammer übernommen. Diese veranstaltet die Arbeitsgemeinschaften. An die Anwaltskammer muss der Referendar im Jahr ungefähr PLN 4.000 (ungefähr € 1.000,00) zahlen.

Von daher ist die Ausbildung für den Anwaltsanwärter in Polen recht teuer, lohnt sich aber zurzeit dennoch, da die Anwälte in Polen gut verdienen (häufig mehr als in Deutschland).

Anwalt Polen – Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat 2009

Anwalt Polen – Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat 2009

Um ein Polen Anwalt zu werden muss man die Zulassungsprüfung zum Referendariat bestehen. Diese Prüfung ist in der Regel recht schwer.

Die Prüfung für die Zulassung zum Referendariat, um in Rechtsanwalt in Polen zu werden, findet einmal jährlich statt. Die  Prüfung fand in diesem Jahr erstmals auch für Anwärter, die Rechtsberater werden wollen zusammen mit den Anwaltsanwärtern in Polen statt.

Anwalt in Polen

Während in den letzten Jahren sehr viele Prüflinge die Prüfung für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat nicht bestanden haben, ist dies in diesem Jahr anders. Am 19.09.2009 fand in ganz Polen die Prüfung für die Zulassung zur Aplikation statt. In diesem Jahr sind weitaus mehr Prüflinge durch die Prüfung gekommen als in den Vorjahren. Der Grund dafür dürfte auch der sein, dass diesmal vorher die Gesetzestexte, die geprüft wurden, bekannt gegeben wurden.

Anwalt – A. Martin – Kanzlei Stettin