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Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken in Polen ab 26.6.2019 erleichtert!

Grundstückserwerb in Polen ist kaum noch beschränkt

In den letzten Jahren hat der Kauf von Immobilien in Polen durch deutsche Staatsbürger – vor allem an der polnischen Ostsee – zugenommen. Seit einigen Jahren gibt es nur noch wenige Beschränkungen für deutsche Käufer von polnische Grundstücken und Apartments. 

Kauf von landwirtschaftlichen Immobilien in Polen ab 26.6.2019

Kauf von Agrarflächen in Polen ist problematisch

Eine der immer noch zu beachtenden Einschränkungen beim Erwerb von Grundstücken in Polen ist der Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken/ Agrarflächen. Hier gibt es immer noch starke Einschränkungen.

 

neue Regelung über Kauf von Agrarflächen in Polen

Am 26. Juni 2019 traten nun die Änderungen des Gesetzes über die Entwicklung des landwirtschaftlichen Systems (poln. Ustawa o kształtowaniu ustroju rolnego) in Kraft.

leichte Verbesserungen beim Ankauf

Durch die obigen Regelungen wurden die Voraussetzungen für Erwerb von landwirtschaftlichen Immobilien erleichtert. Dies ist vor allen für ausländische Grundstückskäufer interessant.

Agrarflächen über 1 ha weiter reglementiert 

Von jetzt an gelten nach dem polnischen Recht besondere Vorschriften für den Erwerb von landwirtschaftlichen Immobilien mit einer Oberfläche von mehr als 1 ha.

Erwerb unter 1 ha möglich

Grundsätzlich kann nur ein Landwirt eine landwirtschaftliche Immobilie erwerben. Der Gesetzgeber hat aber die Ausnahmen vorgesehen.

Auch ein Normalbürger (also kein Landwirt)  kann eine landwirtschaftliche Immobilie bis zu 1 ha nun ohne Probleme kaufen. Zuvor galt eine Flächengrenze von 0,3 ha. Von daher ist auch hier eine Erleichterung vorgenommen worden.

Flächen über 1 ha – Kreis der nahestehenden Personen erweitert

Darüber hinaus ist der Personenkreis der sog. nahestehenden (verwandten) Personen (des Bauern/ Eigentümers) erweitert worden. Auch schon früher konnte diese nahestehenden Personen auch Flächen über 1 ha erwerben. 

Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde der Kreis der nah stehenden Personen nun ausgedehnt worden. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass nicht nur Abkömmlinge, Verwandte in aufsteigender Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten, adoptierte Kinder und Adoptiveltern, sondern auch die Geschwister der Eltern und Stiefkinder nah stehenden Personen sind.

Ausnahme für besondere Erwerbsarten/ Vollstreckung

Eine weitere Ausnahme gilt für den Fall, wenn die landwirtschaftliche Immobilie im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, Konkursverfahrens, Aufhebung des Miteigentums, Aufteilung des Vermögens nach der Beendigung einer Ehe und nach der Verteilung des Nachlasses und im Rahmen der Aufteilung, der Umgestaltung oder Verbindung der Gesellschaften erworben wurde.

Genehmigungsvoraussetzungen näher bestimmt

Es wurden die Vorgehensweise und Voraussetzungen präzisiert, die erfüllt werden müssen, um die Genehmigung des Generaldirektors des Nationalen Zentrums der Unterstützung der Landwirtschaft (poln. Krajowy Ośrodek Wsparcia Rolnictwa – KOWR) zum landwirtschaftlichen Immobilienerwerb zu erhalten.

Antrag auf Genehmigung – Voraussetzungen

Im Gesetz wurden Voraussetzungen für Antrag und notwendige Unterlagen bestimmt. Dazu ist noch die Dokumentation notwendig, die bestätigt, dass die landwirtschaftliche Immobilie an einen Landwirt nicht verkauft werden kann. Zusätzlich muss der Erwerber sich dazu verpflichten, dass er eine landwirtschaftliche Tätigkeit betreiben wird.

Verpflichtung des Erwerbers die Agrarfläche 5 Jahre zu bewirtschaften

Der Erwerber der landwirtschaftlichen Immobilie ist 5 Jahre lang zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs verpflichtet und zur Bewirtschaftung der erworbenen Immobilie.

Verkaufsbeschränkung für 5 Jahre

Diese erworbene Immobilie darf 5 Jahre lang weder verkauft noch verpachtet werden. Wichtig ist, dass vor der Gesetzesänderung dieser Zeitraum 10 Jahre betragen hat. Also auch hier gab es eine Liberalisierung.

Der Generaldirektor des Nationalen Zentrums der Unterstützung der Landwirtschaft gibt auf Antrag des Erwerbers der landwirtschaftlichen Immobilie im Rahmen der Verwaltungsentscheidung eine Einwilligung zum Erwerb oder zur Überlassung der landwirtschaftlichen Immobilien vor Ablauf des Zeitraums von 5 Jahren nach der Eigentumsübertragung zu, falls das die wichtige Geschäfte des Erwerbers oder die öffentliche Interessen begründen.

Kurz wenn der Erwerber wichtige Gründe für einen Verkauf der Fläche vor Ablauf der 5 Jahre hat, dann kann er hier eine Genehmigung beantragen.

Wir beraten beim Kauf von Immobilien in Polen in der Kanzlei in Stettin/ Polen.

Anwalt A. Martin (Stettin)

Forderungseinzug in Polen über deutsch-polnischen Rechtsanwalt?

Forderungseinzug in Polen über deutsch-polnischen Rechtsanwalt?

Es kommt immer häufiger vor, dass deutsche Firmen oder Geschäftsleute aus Deutschland in Polen investieren oder Handelsbeziehungen dort unterhalten oder sogar selbst eine GmbH in Polen (Spzoo) haben und vor Ort geschäftlich tätig sind. Eine logische Konsequenz aus den deutsch-polnischen Geschäftsbeziehungen ist, dass auch immer mehr Inkassosachen in Polen anfallen und deutsche Unternehmen gegen polnische Schuldner vorgehen.

Anwalt in Deutschland oder in Polen beauftragen?

Viele der Firmen haben in Deutschland Rechtsanwälte, die diese betreuen. Manchmal übernehme die Kollegen das Verfahren gegen polnische Firmen in Deutschland und verklagen diese. Dabei passieren ab und zu auch Fehler, wie z.B. die falsche Bezeichnung der Partei, da man die Rechtsformen in Polen nicht kennt. Auch kann man dann meistens – mangels Sprachkenntnisse – nicht überprüfen, ob die Firma in Polen immer noch existiert oder wie und ob diese im Handelsregister (KRS) oder im Gewerberegister in Polen eingetragen ist.  Gerade wenn es um viel Geld geht, sollte ein deutscher Anwalt mit Kanzlei in Polen beauftragt werden.

Anwalt Martin – Inkasso in Polen

Erbrecht in Polen – was machen bei einer Erbschaft in Polen?

Erbrecht in Polen – was machen bei einer Erbschaft in Polen?

In unserer Kanzlei in Stettin stellen sich häufig Mandanten vor, die Fragen in Bezug auf einen deutsch-polnischen Erbfall haben. Meist geht es um die Abwicklung eines Erbfalles in Deutschland und in Polen. Häufig befindet sich ein Grundstück in Polen, so dass ein Erbschein auch in Polen benötigt wird, um das Grundstück dort zu verkaufen oder zu vermieten.

deutsches Erbrecht – polnisches Erbrecht

Ein häufiges Problem besteht darin, dass viele deutsche Mandanten meinen, dass es völlig ausreichend ist, wenn der Erbfall in Deutschland abgewickelt wird. Meist ist die Situation so, dass der Erblasser gebürtige Pole war und in Deutschland gelebt hat. Solche Fälle kommen der Praxis häufig vor. Der Erblasser hat meistens in Deutschland Vermögen und auch in Polen. In Polens ist häufig ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung vorhanden. Dies kommt deshalb in der Praxis häufig vor, der gerade polnische Auswanderer ihr Geld sehr häufig im Heimatland (Polen)  in Grundstücke / Immobilien investiert haben. Genau genommen liegen hier “zwei Erbfälle” vor. Einer in Deutschland und einer in Polen.

deutscher Erbschein und polnischer Erbschein

Die deutschen Mandanten meinen dann häufig, dass es völlig ausreichend ist, wenn in Deutschland ein Erbschein erteilt wurde. Häufig befindet sich auch ein Testament in Deutschland, das dort vor Gericht eröffnet wurde. für das polnische Verfahren hat dies allerdings kaum eine Bedeutung. Auch in Polen muss das Testament eröffnet werden und ein Erbschein beantragt werden, zumindest dann, wenn in Polen ein Grundstück vorhanden ist. Der deutsche Erbschein reicht hierfür nicht aus. Sein Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Für die Republik Polen muss ein gesonderter Erbschein in Polen beantragt werden.

Deutsch – polnische Erbfälle werden häufig unterschätzt. Auch glauben viele Mandanten, das das polnische Erbrecht genauso ist, wie das deutsche, was natürlich nicht stimmt. Auf eine Besonderheit sei nur hingewiesen:

In Polen ist ein gemeinschaftliches Testament (sog. Ehegattentestament oder Berliner Testament) unwirksam, in Deutschland aber nicht.

Rechtsanwalt in Polen – A. Martin