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Warenbetrug durch polnischen Geschäftspartner-Strafanzeige stellen?

Betrug durch polnische Firma

Ein Betrug durch einen polnischen Geschäftspartner kann zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen. Oft hat der deutsche Geschäftspartner aber selbst die “Weichen” falsch gestellt.

Verträge mit polnischen Firmen

Bei der Abwicklung von Kaufverträgen zwischen deutschen Firmen und polnischen  Unternehmen/Geschäftspartnern  ist es häufig so, dass  in der Praxis kaum auf den jeweiligen Fall angepasste Verträge geschlossen werden.  Häufig gibt es nur E-Mail Verkehr oder einige Fax-Schreiben ohne grundlegende Regelungen zum anwendbaren Recht und dem zuständigen Gericht (Gerichtstandsvereinbarung). Dies ist später problematisch, wenn Forderungen / Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.

Vorauszahlung in Polen

Wird Ware aus Polen bestellt, verlangt man in Polen meistens  eine Vorauszahlung. Dies ist nichts Ungewöhnliches und in Polen durchaus üblich.  Ein weiteres Problem ist, dass sich deutsche Unternehmen fast nie ausreichend über dem polnischen Geschäftspartner informieren.   In vielen Fällen kennen diese noch nicht einmal die richtige Rechtsform des polnischen Unternehmers und haben keine oder nur unzureichende Informationen über dessen wirtschaftlichen Background.

Straftat und Warenbetrug

Wird nun die bestellte Ware vom polnischen Unternehmer nicht geliefert, obwohl das Geld dafür bereits gezahlt wurde, stellt sich die Frage, ob sich der polnische Unternehmer einer Straftat, nämlich des Betruges strafbar gemacht hat und der deutsche Unternehmer in Polen Strafanzeige stellen sollte.

polnisches Strafrecht

Art. 286  des polnische Strafgesetzbuches (kodeks karny – kurz KK)  regelt den polnischen Betrugstatbestand, der vergleichbar ist mit der deutschen Regelung des § 263 BGB.  Die Strafdrohung in Polen dafür liegt beim Betrug von 6 Monaten  bis zu acht Jahren, in minder schweren Fällen bis zu zwei Jahren.

polnischer Betrugsfall

Für das Vorliegen des Warenbetruges ist aber Voraussetzung, dass man Umstände vorträgt, aus denen sich ergibt, dass von Anfang an  die Gegenseite  durch Erregung eines Irrtums  eine Vermögensverfügung zu ihren Gunsten  erreichen wollte ( in Deutschland  bezeichnet man dies auch als Eingehungsbetrug).   Dies wird aber schwierig sein.  Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, dass die Gegenseite  nach Lieferung in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist  oder aus anderen Gründen die Ware nicht versenden konnte.   Der bloße Nachweis, dass man für Ware bezahlt hat, die man aber immer noch nicht erhalten hat, reicht der polnischen Polizei/Staatsanwaltschaft  in der Regel nicht aus,  um ein Strafverfahren einzuleiten.   Im übrigen bekommt der deutsche Unternehmer allein mit der Strafanzeige  ja noch nicht die bestellte Ware bzw. sein Geld zurück.

In solchen Fällen macht es meist mehr Sinn-er sei denn man weiß sicher, dass die Gegenseite tatsächlich zahlungsunfähig und vermögenslos ist –  zivilrechtlich  gegenüber dem polnischen Unternehmer vorzugehen.

RA A. Martin

Beim Verkehrsunfall in Polen immer die Polizei rufen!

Viele Deutsche fahren nach Polen, um dort Urlaub zu machen oder Geschäftliches zu erledigen. Obwohl die polnische StVO ähnlich ist, wie die deutsche, fällt es vielen Deutschen nicht immer einfach in Polen mit dem Kfz zu fahren, was vor allem damit zu tun hat, dass man in Polen bedeutend aggressiver Auto fährt als in Deutschland.

“Wir brauchen keine Polizei.”

Kommt es zum Verkehrsunfall in Polen ist Ruhe zu bewahren. Ist nämlich die Gegenseite (Pole) Schuld am Unfall wird häufig – wie selbstverständlich mitgeteilt – dass man keine Polizei brauche; “man könne sich auch so einigen”. Der polnische Unfallbeteiligte möchte dadurch ein sog. “Mandat” (eine Geldbuße) umgehen und seine Chancen im Verfahren selbst seinen Schaden regulieren zu können verbessern. Zahlt man in Polen nämlich die Geldbuße und wehrt sich nicht gegen deren Festsetzung, denn wirkt dies (nach polnischem Recht), wie ein Schuldanerkenntnis und man kann später im Zivilprozess seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Dies ist in Deutschland (nach deutschem Recht) anders. In Polen weiß man dies in der Regel und versucht die Situation für sich zu nutzen.

Von daher kommt – wie oben ausgeführt – fast immer der Einwand, dass man keine Polizei brauche und die Unfallabwicklung ohne Probleme gehen wird, man habe ja eine gute Versicherung, die schnell reguliert.

Kfz-Haftplichtversicherungen in Polen

Die Kfz-Haftpflichtversicherungen in Polen sind alles andere als gut. Diese Regulierungen – wenn überhaupt – sehr langsam und meist gibt es bei der Schadenhöhe Probleme, da von den Sachbearbeitern oft die irrige Auffassung vertreten wird, dass man sein Kfz in Polen reparieren lassen muss. Wenn dann hier noch der Unfallhergang streitig ist und der Unfall auch nicht von der Polizei aufgenommen wurde (Stichwort: Unfallmanipulation) wird oft schon deshalb nicht reguliert.

Polizei rufen

Von daher ist es fast immer sinnvoll zur Aufnahme des Unfalls die polnische Polizei zu rufen, es sei denn, man hat allein schuldhaft und dann noch unter Alkoholeinfluss des Unfall verursacht. Aber auch hier wird die Gegenseite schon dafür sorgen, dass die Polizei am Unfallort erscheint.

Die Polizei lässt sich vor Ort die Fahrzeugpapiere, den Führerschein und den Ausweis zeigen und nimmt die Daten auf. Meist wird ein Alkoholtest vor Ort durchgeführt. Jede Seite wird zur Schilderung des Unfallherganges aufgefordert. Dann wird entschieden, wer eine Geldbuße erhält.

Die Polizei gibt den Beteiligten keinen Zettel (wie in Deutschland) mit der Anschrift und der Tagebuchnummer. In Polen fragt man, von welchem Revier die Polizei kommt und sieht dann später die Akte ein.

Unabhängig davon sollte man selbst vor Ort Bilder vom Unfallort und von den Fahrzeugen machen; dies macht die Polizei nicht immer. Auch sollte man selbst alle wichtigen Daten der Gegenseite notieren. Bei Fahrzeugen außerhalb der EU sollte man auf jeden Fall die grüne Karte abfotografieren.