Häufig bekommen wir Anfragen zur GmbH-Gründung in Polen durch deutsche Unternehmer mit dem Hintergrund, sodann ukrainische Staatsbürger über die polnische GmbH in Deutschland arbeiten zu lassen bzw. zu entsenden. Viele Mandanten weisen darauf hin, dass sie Mitbewerber kennen, wo dies unproblematisch funktioniere und können es kaum glauben, wenn man darauf hinweist, dass dies nicht so […]
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Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland über eine polnische Firma!
Filed Under: Firma Polen, GmbH in Polen, polnische Arbeitnehmer Tagged With: befristete Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigung von Ukrainern in Deutschland über eine polnische Firma!, da sein Hauptarbeitsort Polen sein muss., der ausschließlich für die Entsendung nach Deutschland beschäftigt ist, der eine Beschäftigung in Polen aufnimmt, die das Recht dieses Staates, Die polnische Genehmigung berechtigt auch nicht zur Arbeit in Deutschland., Einem Arbeitnehmer, Entsendung von Arbeitnehmern in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union unterliegt im Wesentlichen den Bedingungen, Entsendung von Ukrainern durch polnische Unternehmer nach Deutschland, GmbH-Gründung in Pole, im Besitz einer Arbeitserlaubnis, nämlich Deutschland, neue Regelungen für die Beschäftigung von ukrainischen Staatsbürgern in Polen seit Anfang 2018, ukrainische Staatsbürger über die polnische GmbH in Deutschland arbeiten zu lassen bzw. zu entsenden, ukrainischer Staatsbürger, wird kein Visum erteilt, „Vander Elst“ Visums nach Deutschland