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Kfz-Import nach Polen jetzt auch ohne technische Überprüfung!

Nicht jedes Auto braucht eine technische Überprüfung

Seit 22.09.2009 brauchen die aus der EU-Mitgliedsländern importierten Kfz keine zusätzliche technische Überprüfung mehr.

Polen-Export- Kfz aus Deutschland

Bis zum 22.09.2009 musste jedes Auto bei Einfuhr nach Polen technisch kontrolliert werden. Erst danach durfte man das Fahrzeug registrieren. Gemäß der Novellierung von Kodeks drogowy (Strassenverkehrsgesetz – Dz.U. nr 97, poz. 802) hat der polnische Gesetzgeber entschieden, dass die technische Überprüfung aus der anderen EU-Ländern anerkannt werden soll.

Gesetzesänderung in Polen durch EuGH

Die Gesetzesänderung wurde vom Europäischen Gerichtshof erzwungen, dessen Meinung nach, stand die ehemalige Regelung im polnischem Recht im Widerspruch zum europäischen Recht.

Wiederregistrierung von Kfz in Polen

Eine weitere wichtige Novellierung betrifft Wiederregistrierung eines Fahrzeugs, das wegen eines Auslandsaufenthalts des Besitzers in Polen abgemeldet wurde. Bis heute war eine erneute Anmeldung in Polen nicht vorgesehen. Diejenigen, die ihre Autos ins Ausland aus Polen verbracht hatten, durften diese nach der Heimkehr nicht wieder anzumelden, was kaum nachvollziehbar war. Auch hier ist das Gesetz in Polen geändert worden, so dass nun eine Wiederanmeldung möglich ist.

Mehr Informationen auch zum Thema “Verkehrsunfall in Polen” erhalten Sie auf der Seite “Rechtsanwalt Polen“.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwaltskanzlei Stettin – Szczeczin