Neuigkeiten- Blog – neue rechtliche Informationen aus Polen von Anwalt A. Martin mit Kanzleisitz in Stettin (Polen).

Sind Anwaelte in Polen billig?

Viele Deutsche gehen in Polen einkaufen, da die Preise dort meist etwas geringer sind als in Deutschland. Aufgrund dessen wird doch häufig davon ausgegangen, dass Rechtsanwälte in Polen billiger sind als in Deutschland. Dem ist meistens nicht zu.

Anwälte in Polen – keine Billiganwälte

Es kann zwar sein, dass im ländlichen Bereich oder in kleinen Städten , die anwaltliche Dienstleistung in Polen etwas geringer vergütet wird als in Deutschland. Dies ist allerdings die Ausnahme. Der Normalfall ist der, dass der polnische Rechtsanwalt nicht für ein “Appel und ein Ei” arbeitet. Ein Grund hierfür ist der, dass es in Polen eine relativ geringe Anwaltsdichte gibt. Vor einigen Jahren war es in Polen fast unmöglich Anwalt zu werden. Hierfür brauchte man spezielle Beziehung, die der Normalbürger nicht hatte. mittlerweile ist dies anders, allerdings ist in Polen die Anwaltsdichte,immer noch recht gering.

Vorsicht im außergerichtlichen Verfahren – keine Kostenübernahme durch die Gegenseite

In Polen gibt es keine Gebührenordnung für den außergerichtlichen Bereich. Der polnische Anwalt nimmt deshalb außergerichtlich – unabhängig vom deutschen RVG – die Gebühren, die ihm angemessen und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Dies führt dazu, dass sich vor allem außergerichtliche Angelegenheiten von deutschen Mandanten bei geringen Streitwerten in Polen wirtschaftlich nicht lohnen. Wer zum Beispiel in Polen außergerichtlich 1000 € bei einem polnischen Schuldner geltend machen will, der wird dabei nicht glücklich werden, denn die Anwaltsgebühren in Polen werden zudem von der Gegenseite nicht erstattet, selbst wenn sich der polnische Schuldner bei Beauftragung des polnischen Rechtsanwalts im Zahlungsverzug befand. Nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz würden sich die Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Geltendmachung beim Streitwert von 1000 € ungefähr 150 € brutto belaufen. Hierfür würde in Polen kein Rechtsanwalt diesen Fall übernehmen.

Inkasso in Polen – immer nach den Gebühren informieren!

Von daher sollte sich der deutsche Mandant beim Inkasso in Polen genau nach den Kosten informieren. Die Kosten hierfür sind nicht nur die Anwaltskosten. sofern Titel (Urteil/Vollstreckungsbescheid/Versäumnisurteil/Vergleich)  existiert muss dieser Titel in Polen übersetzt werden und im Normalfall muss auch eine Vollstreckungsklausel in Polen beantragt werden.

Zu beachten ist auch, dass bei der Zwangsvollstreckung in Polen zwar ein Teil dieser Kosten, insbesondere die Anwaltskosten erstattungsfähig sind, also vom Schuldner später bezahlt werden müssen, wenn die Vollstreckung erfolgreich ist, allerdings ist es hier so, dass die gesetzlichen Anwaltsgebühren sehr gering sind und die Anwälte in Polen von daher fast immer für höhere Gebühren arbeiten, die dann nicht in voller Höhe erstattungsfähig sind.

Erstattet werden nur die Mindestgebühren in Polen. So ist dies auch im Gerichtsverfahren in Polen. Die Anwälte können die Gebühren nach ihrem Ermessen-sofern sie nach den gesetzlichen Bestimmungen abbrechen wollen-bis zu einem Faktor 6 , je nach Schwierigkeit des Falles-erhöhen. Die Gerichte selbst sprechen aber bei der Erstattung der gerichtlichen Anwaltsgebühren fast ausschließlich nur die Mindestgebühren zu. Faktisch heißt dies dass der deutsche Mandant ein Teil der Anwaltsgebühren in Polen -selbst wenn er voll gewinnt-in Polen immer selbst tragen wird.

Gebührenvereinbarungen in Polen

In Polen ist es meist so, dass zumindest in größeren Städten entweder Stundenhonorarvereinbarungen getroffen werden  oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die jeweilige Instanz. Zu beobachten ist, dass gerade in Wirtschaftssachen eher zum Stundenhonorar tendiert wird und in anderen Rechtsbereichen/Rechtsgebieten zu einer Pauschalhonorarvereinbarung. Auch ist zu beobachten, dass in größeren Städten – vor allen in Warschau – eher Stundenhonorarvereinbarungen getroffen wird. Zum Beispiel Raum Stettin wird man kaum einen Rechtsanwalt finden, der zum Beispiel in Wirtschaftssachen für weniger als € 150 netto die Stunde arbeitet. es kommt häufiger vor, dass Anwälte Fälle, die besonders schwierig sind oder sich wirtschaftlich nicht lohnen gar nicht erst annehmen. Bei den Rechtsanwälten in Stettin ist der Trend zu beobachten, dass die Anzahl der Anwälte immer mehr zunimmt und der Konkurrenzkampf untereinander auch größer wird.

Rechtsberatung durch jedermann in Polen?

Zu beachten ist auch, dass es in Polen kein Rechtsberatungsgesetz gibt und von daher viele Personen, die über keine vernünftige juristische Ausbildung verfügen, Rechtsdienstleistungen anbieten. Für den deutschen Mandanten ist dies auf den ersten Blick meistens nicht erkennbar. Es geben sich zum Beispiel in Polen Firmen als Wirtschaftskanzleien aus, obwohl dort überhaupt kein polnischer Rechtsanwalt arbeitet.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Stettin (Polen) – Berlin (Mitte) und Löcknitz (MV)

Unfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Unfall in Polen

Kfz-Unfall in Polen

Verkehrsunfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Wer einen Unfall in Polen hatte, weiß, dass dies kein Zuckerschlecken ist. Häufig ärgert man sich über gemachte Fehler, die man meist nicht mehr korrigieren kann.

Welche Fehler werden bei der Abwicklung eines polnischen Verkehrsunfalls gemacht?

1. Geldbuße vor Ort bezahlt/ kein Rechtsmittel eingelegt

Am einfachsten kann man den Schadenersatzprozess wegen eines Unfalls in Polen verlieren, wenn man vor Ort – also in Polen – die Geldbuße bezahlt. Wird die Geldbuße gezahlt, sieht man in Polen darin ein Schuldanerkenntnis. Man hat in der Regel keine Chance mehr die Prozess zu gewinnen. An diese Rechtsprechung müssten sich auch deutsche Gericht halten. Die einzige Chance besteht darin, dass man innerhalb von 7 Tagen in Polen gegen die Geldbuße klagt. Dies wird aber fast nie von deutschen Mandanten gemacht, da diese – entweder gar nicht – oder zu einem Anwalt in Deutschland gehen, der die Polnische Sprache nicht versteht und auch nicht weiß,dass man gegen die Geldbuße vorgehen muss. In Deutschland wäre dies kein Problem, aber beim Unfall in Polen gilt im Normalfall polnisches Recht, selbst, wenn man in Deutschland klagt.

2. keine Akteneinsicht in Polen genommen

Um die Erfolgsaussichten einer Klage in Deutschland klären zu können, sollte man in Polen Akteneinsicht beantragen. Dies ist bei der Polizei vor Ort zu machen. Die Akte wird nicht nach Deutschland übersandt, sondern ist auch vor Ort einzusehen. Gerade bei größeren Unfällen lohnt sich aber die Informationsquelle “Akteneinsicht”.

3. Rechtsanwalt einschalten

Dabei ist zu beachten, dass man letztendlich wahrscheinlich in den meisten Fällen nur über einen Rechtsanwalt in Polen die Akte einsehen kann. Ein Rechtsanwalt in Polen ist im Normalfall, zumindest bei schwierigen Unfällen im Polen, unumgänglich. Wichtig ist dabei aber, dass die eigenen Anwaltskosten in Polen außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind. Den Anwalt muss man von daher selbst bezahlen. Dies macht bei kleineren Schäden keinen Sinn.

4. polnisches Verkehrsunfallrecht

Weiter ist zu beachten, dass bei einem Verkehrsunfall in Polen mit einem polnischen Verkehrsteilnehmer automatisch polnisches Recht Anwendung findet. Obwohl man in Deutschland klagen kann, dies ist der Gerichtsstand des Versicherungsnehmers, muss das deutsche Gericht an polnisches Recht anwenden. Alternativ kann man auch direkt in Polen klagen.

5. Klage in Deutschland oder in Polen möglich

Bei schwierigen Sachen macht es meist eher Sinn im Polen zu klagen, da ansonsten das deutsche Gericht ein Gutachten zum polnischen Recht einholen muss, wenn es sich um schwierige Rechtsfragen handelt. Damit verzögert sich das Verfahren in Deutschland erheblich. Die Klage ist Polen hat aber noch einige Besonderheiten. Man muss hier immer abwägen, was sinnvoller ist.

6. Anwaltskosten außergerichtlich nicht erstattungsfähig

Ein anderer Punkt ist der, dass nach polnischem Recht es keine Kostenerstattung der Anwaltskosten gibt. Dies ist sehr wichtig. Der deutsche Mandant, der also einen Anwalt für die Abwicklung seines Verkehrsunfalls im außergerichtlichen Bereich, also vor dem Gerichtsverfahren, beauftragt, muss diesen komplett selbst bezahlen. Die Gegenseite muss die Anwaltskosten nicht erstatten!

Anwalt Polen – Rechtsanwalt Martin

Fachanwaelte in Polen?

Fachanwälte in Polen?

Deutsche Mandanten suchen manchmal in Polen den Spezialisten, am besten den Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet, z.B. für den Immobilienkauf in Polen. In Polen gibt es nichts Vergleichbares mit den deutschen Fachanwälten, was nicht heißt, dass polnische Anwälte schlechter sind als deutsche, sie sind nur nicht so starke spezialisiert.

Der Anwalt in Polen (Adwokat/ oder Radca Prawny) beschäftigt sich in der Regel mit unterschiedlichen Rechtsgebieten. Es ist in Polen völlig normal, dass ein Anwalt dort im polnischem Wirtschaftsrecht tätig ist und gleichzeitig auch familienrechtliche Fälle und Strafrechtsfälle bearbeitet.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin

Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das?

 

Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das?

Polnische Staatsbürger brauchen eine Arbeitsgenehmigung, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeiten möchten. Ich verweise diesbezüglich auf meinen Artikel “Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer“. Dort sind die Voraussetzungen für die Tätigkeit als ausländischer/ polnischer Arbeitnehmer in Deutschland beschrieben und wie es tatsächlich in der Praxis abläuft.

Wie kann es denn sein, dass viele polnische Staatsbürger im Baubereich tätig sind und in Deutschland auf Baustellen arbeiten?

Die meisten der Bauarbeiter aus Polen haben keine Arbeitserlaubnis. Das Beantragen der Arbeitserlaubnis fordert einen hohen Aufwand. Darüber hinaus besteht nur ein bestimmtes Kontingent an Genehmigungen zur Verfügung (Beantragung über Warschau). Auch ist es so, dass es kaum Sinn macht Polen legal mit einer Arbeitserlaubnis in Deutschland auf dem Bau zu beschäftigen, da hier der Mindestlohn Bau (Mindestlohn TV Bau) zu zahlen ist. Der Mindestlohn – Tarifvertrag- Bau gilt auch für polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese für eine deutsche oder polnische Firma in Deutschland arbeiten.

Da die Polen auch noch unterzubringen sind, zahlt man faktisch für polnische Arbeitnehmer mehr als für deutsche, wenn man denn tatsächlich den Tariflohn nach dem BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe) zahlt.

Scheinfirmen – die Lösung auf dem Bau?

Viele polnische Bauarbeiten “lösen” das Problem mit der Arbeitserlaubnis so, dass in Deutschland – oder besser noch in Polen – eine Einzelfirma gegründet wird. Dann wird ein Auftrag von einer deutschen Firma an die polnische Einzelfirma vergeben. Der Inhaber der Einzelfirma ist kein Arbeitnehmer, zumindest nicht auf dem Papier. Diese “Lösung” hat aber einen Harken.

Auch der Inhaber eine Firma kann ein Arbeitnehmer sein, wenn er faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Dies ist dann der Fall, wenn überwiegend für einen Auftraggeber gearbeitet wird, wenn keine Abnahme stattfindet und stattdessen der polnische Bauarbeiter gegen Stundenlohn arbeitet. Entscheidend ist die persönliche Abhängigkeit vom deutschen “Auftraggeber”.

Kurz gesagt, der “Selbstständige”, der nur auf dem Papier selbstständig ist und rein faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet, ist kein Selbstständiger, sondern rein rechtlich ein Arbeitnehmer, der -im Fall der polnische Bauarbeiter – eine Arbeitsgenehmigung braucht.

Viele deutsche Bauunternehmer glauben, dass sie die Probleme dadurch umgehen, dass sie einfach in Polen eine GmbH gründen und dann die polnischen Arbeitnehmer hier beschäftigen können. So einfach ist dies aber nicht.

Faktisch heißt dies, dass eine Vielzahl von polnischen Bauarbeitern eigentlich eine Arbeitserlaubnis bräuchten, aber nicht haben. Auch wenn nur ein Bruchteil der “Schwarzarbeiter” vom BGS entdeckt werden, besteht doch ein erhebliches finanzielles Risiko für den Auftraggeber. Dies sollte man nicht unterschätzen.

Update: Die obigen Ausführungen gelten nicht mehr, da die Übergangsregelungen für polnische Arbeitnehmer für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht mehr gelten. In der Vergangenheit (aber auch dies ist schon einige Jahre her) brauchten die polnischen Arbeitnehmer hierfür eine Arbeitsgenehmigung.  Dies ist nun nicht mehr so. Polnische Arbeitnehmer – auch auf den Bau – können heutzutage unproblematisch arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung.

Update (2021):

Die obigen Probleme stellen sich derzeit (2021) mit urkrainischen Arbeitern. Diese können nicht einfach so in Deutschland arbeiten und brauchen – auch auf dem Bau – ein Visa. Dies gilt auch dann, wenn diese in Polen arbeiten dürfen. Die Gründung einer polnischen Firma hilft hier nicht ohne weiteres.

 

Rechtsanwalt Polen

Vorsicht bei Geldbuße in Polen!

Vorsicht bei Geldbuße in Polen!

Wer in Polen einen Unfall hatte oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen hat, der wird oft von der polnischen Polizei mehr oder weniger genötigt, noch vor Ort eine Geldbuße zu zahlen. Den deutschen Unfallbeteiligten ist dies nicht geheuer, da sie aber meist vor die Wahl gestellt werden: Festnahme zur Identditätsfeststellung oder Zahlung der Geldbuße, wird dann doch meistens gezahlt.

Man denkt, dass man den Unfall in Polen, dann von Deutschland regulieren kann und die Zahlung der Geldbuße vor Ort keinen Einfluss hat, da man ja faktisch genötigt wurde.

Dies ist ein folgenschwerer Irrtum!

Weshalb? Die Zahlung der Geldbuße in Polen bei einem Unfall muss natürlich derjenige vornehmen, der Schuld am Unfall hat, zumindest nach Auffassung der Polizei. Durch die Zahlung wird ein Schuldanerkenntnis abgegeben. In Deutschland misst man diesem Schuldanerkenntnis nicht also hohen Wert bei, anders aber in Polen!

Wer in Polen die Geldbuße beim Unfall bezahlt, kann in der Regel nicht mehr erfolgreich seinen Anspruch aus dem Unfall durchsetzen, da damit ein Schuldanerkenntnis abgibt!

Nun könnte man sagen, was interessiert mich die polnische Rechtsprechung oder das polnische Recht, ich klage ja den Schadenersatz in Deutschland ein. Richtig ist, dass die Klage schon in Deutschland erhoben werden kann, aber es gilt trotzdem das polnische Recht für den Unfall in Polen. Es sei denn, dass zwei Deutsche am Verkehrsunfall in Polen beteiligt sind.

Welche Möglichkeiten bestehen?

Auf der Rückseite des Bußgeldbescheides (kleiner Zettel), der von der Polizei ausgehändigt wird, steht, dass man gegen den Bußgeldbescheid mit einer Frist von 7 Tagen beim zuständigen Gericht in Polen gegen den polnischen Bußgeldbescheid klagen kann. Allein mit dieser Klage kann man noch das Schuldanerkenntnis beseitigen.

Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt (viele Deutsche wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt), hat schlechte Karten im späteren Schadenersatzprozess in Deutschland.

Wir helfen Ihnen bei Unfällen und Bußgeldverfahren in Polen.

Anwalt A. Martin – Stettin- Berlin

Inkasso in Polen – Forderungseinzug – welche Fehler werden hier gemacht?

Immer mehr Forderungen werden von deutschen Gläubigern in Polen geltend gemacht.Von daher in das Inkasso in Polen immer wichtiger, um Forderungen in Polen erfolgreich durchzusetzen. Häufig besteht gar keine Wahl, da es schlichtweg vergessen wurde eine Gerichtstandsvereinbarung wirksam zu treffen. Der erste Fehler liegt meistens schon in der fehlenden Prüfung, wo man die Forderung – also in DE oder PL – durchsetzen kann. Es kommt manchmal vor, dass man nach Wahl des Gläubigers in Deutschland aber auch in Polen klagen kann. Dann sollte man sich – durch einen Rechtsanwalt, der sich in deutsch-polnischen Rechtssachen auskennt – beraten lassen, wo eine Klageerhebung günstiger wäre.

 

Problem der internationalen Zuständigkeit der Gerichte – in Deutschland oder Polen klagen?

Die internationale Zuständigkeit der Gerichte bestimmt sich hier nach der EuGVVO (EG 44/2001). Ohne Gerichtsstandvereinbarung – die nach der EuGVVO – wenigstens halbschriftlich geschlossen werden muss; der bloße Verweis auf die AGB reicht also ohne Bestätigung im Normalfall nicht aus – kommt man häufig nicht zur Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Wenn man die Forderung nicht in Deutschland durchsetzen kann, muss man in Polen klagen. Manchmal  hat man auch zwischen polnischen und deutschen Gerichten die Wahl, dies muss man dann auch erkennen und die “richtige Entscheidung” für den jeweiligen Fall treffen. Man kann nicht pauschal sagen, dass die Durchsetzung der Forderung in Polen im Wege der Klage immer besser ist; dies gilt auch für die Klage in Deutschland. Die Kosten für die Klage in Polen (GerichtskostenAnwaltskosten) sind nicht immer günstiger als in Deutschland. In Polen ist man aber “näher” am Schuldner dran und kann z.B. häufig im Klageverfahren schon Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf vorhandenes Vermögen treffen.Welche Fehler werden beim Forderungseinzug in Polen gemacht?

 

Fehler bei Klagen in Deutschland gegen polnische Schuldner

In Deutschland werden ebenso Fehler der sog. deutsch-polnischen Klagefällen gemacht, wenn der Kläger sich mit solchen Fällen nicht auskennt und diese “nebenbei” durchsetzen möchte. Man sollte schon hier überlegen, ob man nicht eine Anwaltskanzlei bei der Klage in Deutschland beauftragt, die schon von Anfang an, die Weichen für eine wirksame Zwangsvollstreckung in Polen stellt und grundlegende Informationen über den Schuldner in Polen einholt.

häufige Fehler bei Klagen gegen polnische Schuldner in Deutschland sind:

  • bei Klagen in Deutschland wird häufig die Rechtsform des polnischen Schuldners falsch angegeben (z.B. PHU oder FHU sind keine Rechtsformen!), was zu Problemen bei der Vollstreckung in Polen führt
  • falsche Adresse der Gegenseite (es wird die Adresse / Anschrift nicht vor Klageerhebung überprüft) – dies verzögert die Zustellung in Polen
  • polnische Firma befindet sich in Liquidation oder Insolvenz (dies kann man ebenfalls vor Klageerhebung in Polen prüfen!)
  • zu langes Warten bei der Forderungsdurchsetzung (Schuldner hatte Zeit sein Vermögen “in Sicherheit zu bringen”)
  • Nichtbeachtung, dass bei einer Klage in Deutschland – der Schuldner in Polen die “Zustellung der Klage zurückweisen” kann, wenn keine Übersetzung der Unterlagen ins Polnische erfolgt (wer hier in DE eine Klage mit diversen Anlagen einreicht, wundert sich schnell über die Höhe der Übersetzungskosten!)
  • Forderungshöhe ist zu gering (auch die Vollstreckung in Polen kostet – Forderungen unter € 2.000 braucht man gar nicht erst titulieren zu lassen, sofern man nicht sicher weiss, dass die Vollstreckung erfolgreich sein wird)
  • gerichtliche – internationale – Zuständigkeit wurde nicht ausreichen geprüft (kann zur Klageabweisung führen – häufig bei Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB ein Problem)

 

 Klage in Polen gegen polnischen Schuldner/ polnische Firma

Wenn man in Polen klagen muss oder sich im Rahmen einer Wahlmöglichkeit für die Klage in Polen entschieden hat, geht es daran die Forderung vor den polnischen Gerichten effektiv durchzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass die Klage in Polen etwas “formeller” ist als in Deutschland. Es sind hier mehr Formalien zu beachten, deren Nichtbeachtung meist dazu führt, dass die Klage abgewiesen wird.

Dass man als deutscher Geschäftsmann nicht selbst – also ohne Anwalt in Polen – klagen sollte, liegt auf der Hand. Die Praxis zeigt aber, dass dies vereinzelt vorkommt und meistens – dies liegt ebenfalls auf der Hand – verlustreich scheitert. Hierbei sind meistens die Sprachkenntnisse noch das geringste Problem.

Der deutsche Forderungsinhaber weiß häufig nicht, wie er die Forderung in Polen durchsetzen soll. Er hat faktisch keine Chance selbst in Polen tätig zu werden. Es fehlen Informationen. Also wird dann nach einem Partner gesucht, der die Forderung in Polen durchsetzt.

 

Rechtsanwaltsvertretung in Polen  

In Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz. Faktisch kann jeder dort Rechtsberatung durchführen. Häufig treten dort Kanzleien auf, die sich “Wirtschaftskanzlei” nennen, in denen aber noch nicht einmal ein “richtiger Anwalt” (also ein Volljurist – in Polen Jurist + abgeschlossenes Referendariat) arbeiten muss. Wie qualifiziert der Geschäftspartner ist, kann der deutsche Mandant nicht erkennen. Man kann zwar nicht ohne weiteres sagen, dass die Durchsetzung der Forderung damit “gefährdet” ist oder diese Personen generell minderwertige Dienstleistungen anbieten; aber häufig erwarten deutsche Geschäftsleute ja gerade eine mit deutschen Anwälten vergleichbare Qualifikation auch in Polen, welche es natürlich gibt.

Die Eintreibung von Forderungen als Deutschland per Inkassobüro in Polen kann ebenfalls den obigen Nachteil haben, dass der deutsche Mandant nicht weiß, wer wird hier genau für ihn tätig und welche Qualifikation hat diese Person. Bei großen Inkassofirmen kann allerdings meistens eine ausreichende Qualifikation und Professionalität auch in Polen unterstellt werden.

 

Adwokat und Radca Prawna in Polen

In Polen gibt es darüber hinaus zwei verschiedene “Arten” von “polnischen Rechtsanwälten”, deren Qualifikation mit deutschen Anwälten vergleichbar ist. Es gibt den ADWOKAT und den RADCA PRAWNY. Beide haben ungefähr die Qualifikation eines Rechtsanwalts in Deutschland. Man kann heute nicht mehr sagen, dass der polnische Rechtsberater eine schlechtere Qualifikation hat als der Adwokat in Polen. Ein Adwokat darf nicht als angestellter Anwalt arbeiten. Viele Rechtsberater haben in Polen eine Anstellung in einer Firma und betreiben nebenbei noch die Kanzlei.

 

RA A. Martin

Arbeitserlaubnis fuer polnische Arbeitnehmer in Deutschland?

Aktualisierung:

Polnische Arbeitnehmer können mittlerweile (ab 1. Mai 2011) ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland als Arbeitnehmer tätig werden.  Nach § 2 Abs. 1 Nr.1, 2. Alt FreizügigG/EU dürfen polnische Staatsbürger zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten und arbeiten.  Ein weiterer Aufenthaltstitel oder eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.

Achtung: Für polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, gilt auch das deutsche Arbeitsrecht und damit auch sämtliche tarifvertragliche oder gesetzliche Mindestlöhne.

Die Umgehung dieser Vorschriften (Mindestlohn) über Scheinarbeitsverhältnisse ist rechtlich nicht unproblematisch und kann zu erheblichen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen/ Strafen führen.

 

Nachfolgend finden Sie die Rechtslage vor dem 1. Mai 2011

Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer in Deutschland?

Fakt ist, dass viele polnische Arbeiter seit Jahren in Deutschland arbeiten. Wie ist dies möglich?   Vor allem auf dem Bau, in der Pflege und auf Werften. Brauchen diese eine Arbeitserlaubnis oder nicht? All dies ist häufig unklar. Im Internet “schwirren” die unterschiedlichsten Rechtsauffassungen dazu herum.

Grundsatz: Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer in Deutschland

Grundsätzlich müssen polnische Arbeitnehmer aufgrund der 2+3+2 Regelung eine Arbeitserlaubnis, wenn diese eine Arbeit in Deutschland als Arbeitnehmer aufnehmen wollen. Die 2+3+2 Regelung besagt, dass Polen für einen Übergangszeitraum von maximal 7 Jahren ab dem Beitritt Polens zur EU eine Arbeit in Deutschland nur aufnehmen können, wenn sie eine Arbeitserlaubnis hierfür haben. Diese Regelung betrifft ausdrücklich die Tätigkeit als Arbeitnehmer. Deutschland hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht und damit bis zum 30. April 2011 festgeschrieben, dass polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, eine Arbeitserlaubnis brauchen.

Ab dem 1. Mai 2011 ist dann die Arbeit für Arbeitnehmer aus Polen in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis möglich. – Sehen Sie hierzu auch meinen Beitrag “Wie kann am ab dem 1. Mai 2011 in Deutschland polnische Arbeitnehmer beschäftigen.” Es wird davon ausgegangen, dass dann viele Arbeitnehmer, die jetzt in England oder in anderen EU-Ländern arbeiten, dann in Deutschland auf den Arbeitsmarkt kommen werden. Allerdings plant der Bundesregierung nun die Einführung von Mindestlöhnen – vor allem in der Zeitarbeiterbranche. Dies wird sicherlich den Zustrom dämpfen, denn gerade in der Zeitarbeit/ Arbeitnehmerüberlassung standen schon viele deutsche und polnische “Überlassungsfirmen” in den Startlöchern.

Scheinselbstständigkeit/ Selbstständigkeit

Eine häufig in der Praxis genutzte Möglichkeit ist die Gründung einer Firma in Deutschland. Die Tätigkeit als Arbeitnehmer ist nur mit einer Arbeitserlaubnis für Polen in Deutschland gestatttet. Dies gilt aber nicht für die reine Selbstständigkeit. Der Selbstständige ist kein Arbeitnehmer! Er muss aber auch tatsächlich selbstständig sein und nicht nur zum Schein!

Aber auch hier gibt es vieles zu beachten (Übergangsfristen für Baubranche, Reinigungsbranche und Innenarchitekten).

Auf die richtige Vertragsgestaltung kommt es an!

Fakt ist auch, dass viele der “Selbstständigen” eigentlich “Scheinselbständige” sind und von daher doch eine Arbeitserlaubnis bräuchten.

Auf folgende Kriterien wird dabei häufig geachtet:

  • organisatorische Eingliederung in einen Betrieb
  • persönliche Abhängigkeit
  • überwiegende Tätigkeit für einen Auftraggeber
  • Arbeit mit Werkzeug/Betriebsmittel des Auftraggebers
  • kein Entscheidungsspielraum
  • keine Abnahme und umgrenzter Aufgabenbereich (im Bau)
  • kein selbstständiges Auftreten gegenüber Dritten

Durch eine richtige Vertragsgestaltung und Organisation ist es möglich, dass polnische Bürger hier in Deutschland als Selbstständige arbeiten. Aus meiner Erfahrung als deutsch-polnischer Anwalt in der Praxis muss sich sagen, dass aber wenigstens in 80 % der Fälle keine richtige Selbstständigkeit vorliegt und auch hier bereits schon die einfachsten Grundlagen nicht beachtet wurden. Es drohen hier empfindliche Strafen!

Zur einer Rechtsberatung kann man als nur raten, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte!

Anwalt Polen – Rechtsanwalt Polen – A. Martin

Anwälte in Polen – was ist zu beachten? – Kostenerstattung

Anwälte in Polen – was ist zu beachten?

Wer mit polnischen Geschäftspartnern zu tun hat, wird auf langer Sicht nicht an der Beauftragung eines Rechtsanwalt in Polen vorbeikommen. Die Frage ist nun, was ist dabei zu beachten?

keine Kostenerstattung im außergerichtlichen Bereich

Wer einen Rechtsanwalt in Polen beauftragt, sollte beachten, dass es in Polen grundsätzlich keine Kostenerstattung im außergerichtlichen Bereich gibt. Faktisch heißt dies, dass es z.B. beim Verkehrsunfall in Polen keine Kostenerstattung gibt, egal, ob die Gegenseite den Unfall verschuldet hat oder nicht. Genauso ist es bei Abmahnungen, bei denen in Deutschland der zu Recht Abgemahnte die Kosten tragen muss (Wettbewerbsrecht); auch hier gibt es keine Kostenerstattung durch die Gegenseite. Dies gilt auch dann, wenn sich z.B. die Gegenseite vor der Beauftragung des polnischen Rechtsanwalts im Zahlungsverzug befindet.

Anwalt A. Martin – Stettin – Berlin

Verjährung in Polen zum Jahresende?

Verjährung in Polen zum Jahresende?

In Polen gibt es auch Ansprüche, die zum Jahresende verjähren, allerdings nur dann, wenn diese auch am Jahresende fällig geworden sind (was die Ausnahme ist). Die “normalen Ansprüche” in Polen verjähren im Jahr und nicht zum Ende des Jahres.

Die regelmäßige Verjährung in Polen beginnt nämlich – anders als in Deutschland – bereits dann, wenn der Anspruch fällig geworden ist. Wird der Anspruch zum Beispiel am 20.04. fällig, dann verjährt dieser auch entsprechend an diesem Tag.

In Bezug auf die Verjährungsfristen in Polen verweise ich auf meinen Artikel “Verjährung in Polen“.

Wichtig ist, dass hier diverse Ausnahmeregelungen existieren, vor allen bei Rechtsgeschäften unter Geschäftsleuten.

Anwalt Martin – Berlin – Stettin

Immobilienkauf in Polen – immer noch problematisch!

Immobilienkauf in Polen – immer noch problematisch!

Ein Grundstück in Polen, das scheint für viele Deutsche eine gute Möglichkeit zu sein kostengünstig an eine Immobilie zu kommen. Was viele nicht wissen, ist,dass es immer noch problematisch sein kann eine Immobilie in Polen zu kaufen.

Genehmigungspflicht für Ausländer beim Grundstückserwerb in Polen

Vor einiger Zeit war eines der Hauptprobleme beim Grundstückskauf in Polen, dass die meisten Deutschen ein Grundstück in Polen als sog. “Zweithaus” kauften, also nicht mit der Absicht ihren Wohnsitz nach Polen zu verlegen. Dies war fast bei allen Grundstückskäufen durch ausländische Privatpersonen der Fall. Viele der damaligen Grundstückskäufer haben nun Probleme mit den polnischem Ministerium, dass den Nachweis für den Umzug nach Polen verlangt und in diversen Fällen bereits erklärt hat, dass der Grundstückskauf unwirksam ist. Diese Rechtsfolge steht nicht im Belieben des polnischen Innenministeriums,sondern ergibt sich auch aus dem Gesetz. Wer damals die Anwaltskosten für eine Beratung sparen wollte, hat heute unter Umständen einen Schaden von mehreren Tausend Euro.

Wer nun eine Immobilie in Polen kauft, hat das Problem mit dem Zweithaus und der Genehmigung hierfür nicht mehr, allerdings sind noch nicht alle Grundstücke in Polen für Deutsche ohne Genehmigung erhältlich. Problematisch ist der Erwerb immer noch für landwirtschaftliche Grundstücke und Grenzgrundstücke (in Grenznähe). Ob ein landwirtschaftliches Grundstück vorliegt oder nicht ist nicht mit Sicherheit am Grundstück erkennbar. Auch müssen nicht große landwirtschaftliche Flächen zum Grundstück gehören. Allein entscheidend ist die Bezeichnung im Grundbuch, mit der ein Ausländer ohne Rechtskenntnisse nichts anfangen kann. Auf den Rat des Verkäufers oder des Maklers sollte man sich besser nicht verlassen, da diese nicht unbedingt die Interessen des deutschen Käufers im Auge haben. Die in Polen eingeschalteten Notare vor Ort kennen sich meist mit dem Erwerb durch Ausländer nicht aus.

Von daher kann beim Immobilienerwerb in Polen noch keine Entwarnung geben.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Polen, Stettin