Immobilienkauf in Polen – polnisches Grundstücksrecht

Immobilienkauf in Polen – polnisches Grundstücksrecht

Der Grundstückskauf in Polen ist ein juristischer Dauerbrenner, vor allem, wenn einer der Beteiligten ein Deutscher ist. Bis vor kurzem war es so, dass zwar offiziell keine Genehmigung gebraucht wurde, wenn ein Deutscher ein Grundstück in Polen erwerben wollte, allerdings war die in der Praxis häufigste Ausnahme die, dass ein “Zweithaus” in Polen geschaffen werden sollte. Fast 90 % aller Käufe waren eben diese “Zweithauskäufe”. Hierfür brauchte man – als Privatkäufer – eine Genehmigung, was in der Vergangenheit durch diverse Maßnahmen versucht wurde zu umgehen.

Eine der schlechtesten Varianten war diese, dass der deutsche Käufer einfach im Kaufvertrag angegeben hatte, dass er nach Polen ziehen werde und dort seinen Erstwohnsitz schaffen wird. Dies ist in den meisten Fällen natürlich nicht den Tatsachen entsprechend gewesen. Meist hat irgendein “schlauer Bekannter” diesen Tip gegeben oder gar der Verkäufer. Die Folge ist, dass der Notar den Kauf durch einen Ausländer beim Ministerium anzeigen muss und das Ministerium fragt nach der Anmeldung in Polen und der Abmeldung aus Deutschland. Da diese nicht vorliegen, wird dann darauf hingewiesen, dass der Kauf nichtig ist, was auch so im Gesetz steht.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin – Berlin

Kfz-Import nach Polen jetzt auch ohne technische Überprüfung!

Nicht jedes Auto braucht eine technische Überprüfung

Seit 22.09.2009 brauchen die aus der EU-Mitgliedsländern importierten Kfz keine zusätzliche technische Überprüfung mehr.

Polen-Export- Kfz aus Deutschland

Bis zum 22.09.2009 musste jedes Auto bei Einfuhr nach Polen technisch kontrolliert werden. Erst danach durfte man das Fahrzeug registrieren. Gemäß der Novellierung von Kodeks drogowy (Strassenverkehrsgesetz – Dz.U. nr 97, poz. 802) hat der polnische Gesetzgeber entschieden, dass die technische Überprüfung aus der anderen EU-Ländern anerkannt werden soll.

Gesetzesänderung in Polen durch EuGH

Die Gesetzesänderung wurde vom Europäischen Gerichtshof erzwungen, dessen Meinung nach, stand die ehemalige Regelung im polnischem Recht im Widerspruch zum europäischen Recht.

Wiederregistrierung von Kfz in Polen

Eine weitere wichtige Novellierung betrifft Wiederregistrierung eines Fahrzeugs, das wegen eines Auslandsaufenthalts des Besitzers in Polen abgemeldet wurde. Bis heute war eine erneute Anmeldung in Polen nicht vorgesehen. Diejenigen, die ihre Autos ins Ausland aus Polen verbracht hatten, durften diese nach der Heimkehr nicht wieder anzumelden, was kaum nachvollziehbar war. Auch hier ist das Gesetz in Polen geändert worden, so dass nun eine Wiederanmeldung möglich ist.

Mehr Informationen auch zum Thema “Verkehrsunfall in Polen” erhalten Sie auf der Seite “Rechtsanwalt Polen“.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwaltskanzlei Stettin – Szczeczin

Einzelfirma in Polen gründen?

Einzelfirma in Polen gründen?

In Zeiten der Wirtschaftskrise stellen sich viele deutsche Unternehmer die Frage, ob man nicht mit einer Firma im Ausland, z.B. in Polen besser fährt als mit der Wirtschaftstätigkeit in Deutschland.

die Firma in Polen

Neben der GmbH in Polen ist die Einzelfirma/ Firma in Polen die beliebteste Gesellschaftsform. Die Firma in Polen ist nicht ohne Grund so beliebt. Es gibt eine menge Vorteile der firma jednoosobowa (Einzelfirma auf Polnisch).

Einzelfirma in Polen gründen – die Vorteile der polnischen Firma:

Hier die Vorteile der polnischen Firma:

  • geringe Gründungskosten
  • kurze Gründungsphase
  • rechtlich einfache Gründung
  • geringe Steuerbelastung (18 oder 19 % – Einkommenssteuer)
  • keine Gewerbesteuer in Polen

Nachteile der Einzelfirma in Polen?

Gibt es auch Nachteile bei der Gründung der Einzelfirma in Polen? Selbstverständlich, hier die Nachteile:

  • persönliche Haftung mit dem Privatvermögen (im Gegensatz zur GmbH)
  • Sprachbarriere in Polen aufgrund der polnischen Sprache (schwer zu lernen)
  • unterschiedliche Unternehmenskultur (wird häufig unterschätzt)
  • unbekannter Markt (wird häufig unterschätzt)

Kurz kann mal sagen, dass man in Polen auf den Markt eigentlich nur dann eine Chance hat, wenn man die Unternehmenstätigkeit sorgsam vorbereitet. Schnellschüsse gehen meist fehl. Wer in Deutschland nicht erfolgreich ist und nach Polen ausweichen will, schafft es ebenfalls nicht, da in Polen neben den Markt (der auch hart umkämpft ist) noch die andere Unternehmenskultur kommt. Der deutsche Unternehmer tritt in Polen häufig in diverse Fettnäpfchen.

Einige Informationen zum Thema “Polen” im weitesten Sinne finden Sie hier.

Anwalt Polen

Anwalt Polen – Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat 2009

Anwalt Polen – Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat 2009

Um ein Polen Anwalt zu werden muss man die Zulassungsprüfung zum Referendariat bestehen. Diese Prüfung ist in der Regel recht schwer.

Die Prüfung für die Zulassung zum Referendariat, um in Rechtsanwalt in Polen zu werden, findet einmal jährlich statt. Die  Prüfung fand in diesem Jahr erstmals auch für Anwärter, die Rechtsberater werden wollen zusammen mit den Anwaltsanwärtern in Polen statt.

Anwalt in Polen

Während in den letzten Jahren sehr viele Prüflinge die Prüfung für die Zulassung zum Anwaltsreferendariat nicht bestanden haben, ist dies in diesem Jahr anders. Am 19.09.2009 fand in ganz Polen die Prüfung für die Zulassung zur Aplikation statt. In diesem Jahr sind weitaus mehr Prüflinge durch die Prüfung gekommen als in den Vorjahren. Der Grund dafür dürfte auch der sein, dass diesmal vorher die Gesetzestexte, die geprüft wurden, bekannt gegeben wurden.

Anwalt – A. Martin – Kanzlei Stettin

Forderung in Polen – Inkasso kurz erklärt

Inkasso in Polen durch einen Anwalt kurz erklärt

Deutsch-Polnische Rechtsfälle nehmen immer mehr zu. Für Polen ist Deutschland der wichtigste Handelspartner. Auch die deutschen Geschäftsleute orientieren sich mehr und mehr in Richtung Polen. Aufgrund der niedrigen Steuern macht eine GmbH-Gründung in Polen durchaus Sinn. Wer noch nicht in Polen ist und mit polnischen Handelspartner Geschäfte macht, der wird auch mit Außerstände zu tun haben und diese realisieren wollen.

Forderungseinzug in Polen – was ist zu beachten?

Inkasso in Polen ist anders als der Forderungseinzug in Deutschland. Der Forderungseinzug in Polen läuft in folgenden Schritten ab:

1. Schaffen eines vollstreckbaren Titels

Ohne Titel keine Zwangsvollstreckung in Polen. Ein Titel ist zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid, ein Versäumnisurteil, ein normales Urteil oder vollstreckbarer Vergleich. Es muss sich nicht um einen polnischen Titel handeln. Dies ist nicht notwendig. Auch aus einen deutschen Titel kann man – unter bestimmten Voraussetzungen – in Polen die Zwangsvollstreckung betreiben.

Wenn in Deutschland gegen polnische Staatsbürger oder Firmen eine Titel geschaffen wird, dann müssen dazu zunächst die Voraussetzungen vorliegen. Man kann nicht in jedem Fall in Deutschland ein Klageverfahren gegen Polen führen. Voraussetzung ist hierfür, dass ein Gerichtsstand in Deutschland begründbar ist.

In vielen zivilrechtlichen Fällen findet die sog. EuGVVO (früher Rechtsverordnung 44/2001/ jetzt 1215/2012) Anwendung. Dort ist geregelt, wann man in Deutschland in deutsch-polnischen Fällen klagen kann. Die häufigsten Fällen bei denen eine Klage in Deutschland möglich sind, sind Gerichtsstandvereinbarungen und wenn der Erfüllungsort in Deutschland liegt.

Wichtig ist, dass die Klage in Deutschland, wenn diese möglich ist, nicht bedeutet, dass auch deutsches Recht Anwendung findet. Die Zuständigkeit des Gerichtes und das anwendbare Recht sind zwei verschiedene Schuhe. Die sollte man beachten. Die Klage in Deutschland kann durchaus Vorteile haben, allerdings kann diese auch nachteilig sein. Der Vorteil kann insbesondere sein, dass sich der polnische Schuldner nicht am deutschen Gerichtsverfahren beteiligt und dann ein Versäumnisurteil schnell und kostengünstig ergeht. Daraus kann man in Polen die Zwangsversteigerung betreiben. Das Problem ist aber, dass, wenn der polnische Schuldner hier vor dem deutschen Gericht (z.B. über einen Rechtsanwalt) oder selbst – sofern kein Anwaltszwang besteht –  tätig wird, das Gericht in der Sache tätig wird und oft das polnische Recht Anwendung findet. Dies kann das Verfahren erheblich verzögern und auch teurer machen, da dann oft Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen.

2. Vollstreckungsklausel für Polen/ EU-Titel

Wenn ein deuscher Titel existiert, ist eine Voraussetzung erfüllt, um in Polen die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies ist aber noch nicht alles. Der deutsche Titel muss noch mit einer Vollstreckungsklausel versehen werden, die in Polen akzeptiert wird. Auch hier hilft die EuGVVO weiter. Die Klausel muss in Polen am Gericht am Sitz des polnischen Schuldners beantragt werden. Im Klauselerteilungsverfahren hat der polnische Schuldner relativ wenig Chancen noch die Vollstreckung in Polen zu verhindern. Im Regelfall wird die Klausel erteilt.

Etwas einfacher ist es, wenn ein sog. EU-Titel existiert. Für das erfolgreiche Inkasso in Polen ist ein solcher Titel von Vorteil, da man keine Klausel in Polen beantragen muss und damit Zeit gewinnt. Die EU-Titel ist kein besonderes Urteil, sondern ein ganz normales deutsches Urteil (Versäumnisurteil oder ein Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung, welches zusätzlich mit einem speziellen “Formular” versehen wird. Dieses Formular ist international lesbar. Wichtig ist, dass für die Beantragung eines EU-Titels eine unbestrittene Forderung vorliegen muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn das deutsche Urteil ein Versäumnis- Anerkenntnis- oder ein Vollstreckungsbescheid ist. In all diesen Verfahren hat der Schuldner sich nicht gegen die Forderung gewehrt.

3. Vollstreckung in Polen

Im dritten Schritt ist dann die Zwangsvollstreckung in Polen möglich. Dazu wird ein Gerichtsvollzieher in Polen (Komornik) beauftragt, der versucht die Forderung beizutreiben. Im Normalfall zeigen die Gerichtsvollzieher in Polen ein bessere Motivation als ihre deutschen Kollegen. Dies liegt daran, dass die Gerichtsvollzieher in Polen nicht Angestellte des Staates sind, sondern privat tätig werden und am Erfolg der Vollstreckung beteiligt werden.

Andererseits muss man auch bedenken, dass in Polen auch etwas mehr “manipuliert” wird von Seiten des Schuldners. Aber dies gibt es ja auch in Deutschland.

Die Vollstreckung in Polen gehört in die Hände eines Anwalt in Polen vor Ort.

Rechtsanwalt Polen – A. Martin

die Rechtsanwaltsdichte in Polen nimmt ständig zu!

immer mehr Rechtsanwälte in Polen

Viele deutsche Jurastudenten und Absolventen “deutsch-polnischer Universitäten” glauben immer noch, dass man allein mit Grundlagenkenntnissen des deutschen und des polnischen Rechts in Polen ohne Weiteres beruflichen Erfolg als Rechtsanwalt haben wird. Dem ist nicht (mehr) so. In Polen ist die Anwaltsdichte immer noch im Verhältnis zu Deutschland gering. Die Rechtsanwaltsdichte in Polen liegt ungefähr auf den Niveau von Österreich.

Zuwachs der Anwaltsdichte in Polen

Allerdings ist in den letzten Jahren ein starke Zuwachs der Rechtsanwaltschaft in Polen zu verzeichnen. Dieser Trend setzt sich fort. Die Rechtsanwälte in Polen beklagten ständig über den über stärker nachkommenden Nachwuchs.

So sind z.B. in Stettin die Anwaltszahlen (Adwokat) und vor allem auch die der Rechtsberater (radca prawny) stark gestiegen. Allein im Jahr 2009 sind in Stettin 80 neue Rechtsberater zugelassen worden. Dies setzt sich auch so fort. Die Stettiner Rechtsanwälte sind dementsprechend beunruhigt, da gerade die Rechtsberater häufig in Firmen als Angestellte dann deren Wirtschaftssachen bearbeiten und demzufolge der “Kuchen” an Wirtschaftsfällen immer kleiner wird.

Adwokat und Radca Pranwny in Polen

Die Tendenz bei Anwälten und Rechtsberatern ist gleichermaßen steigend und es ist auch zu beachten, dass es in Polen einige Besonderheiten in Bezug auf die Rechtsberatung gibt, die nicht so stark reglementiert ist wie in Deutschland. So gibt es in Polen kein Rechtsberatungsgesetz. So bieten Organisationen und auch Nichtjuristen sog. Rechtsberatungen an; oft aber auch Juristen ohne Zulassung zur Anwaltschaft.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Polen

das polnische Recht – aktuelle Informationen

das polnische Recht - aktuelle Informationen

das polnische Recht – aktuelle Informationen


das polnische Recht – aktuelle Informationen von Rechtsanwalt Andreas Martin

Das polnische Recht ist Thema des Blogs “Rechtsanwalt Polen”. Hier erhalten Sie diverse Informationen zum Recht in Polen aus sich eines in Polen tätigen deutschen Rechtsanwalts.


Rechtsgebiete der Kanzlei

Mit folgenden Rechtsgebieten in Polen  wird sich dieser Blog beschäftigen:

Und vieles mehr…


Anwalt Andreas Martin in Stettin/ Polen

Rechtsanwalt Andreas Martin ist seit dem Jahr 2005 als ausländische Anwalt in Stettin / Polen bei der Anwaltskammer/zugelassen. Im Bürogemeinschaft mit drei polnischen Anwälten vertritt Rechtsanwalt Martin die Interessen vor allem von deutschen Mandanten/Geschäftsleuten in Polen. Dabei geht es sowohl um Forderungseinzug, als auch um Immobilienerwerb oder um die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung von Forderungen gegen polnische Schuldner.


 

 

Rechtsanwalt Polen – Anwalt Andreas Martin

die Verjährung in Polen

Verjährung nach polnischem Recht

Ähnlich, wie in Deutschland, verjähren auch Ansprüche in Polen. Es gib diverse Verjährungsvorschriften, so dass hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann. Die allgemeine Verjährung ist in Polen in den Art. 117 ff  des polnisches BGB (kodeks cywilny) geregelt.

Verjährung im polnischem ZGB-Polen

Die regelmäßige Verjährung beträgt in Polen 6 Jahre.  Sofern es sich um eine Forderung aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit (keine Verbrauchersache) handelt, so beträgt die regelmäßige Verjährung 3 Jahre. Hiervon gibt es aber diverse Ausnahmen. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Polen sollte in der Regel diesbezüglich immer erfolgen, da sich die Vorschriften und auch die Rechtsprechung diesbezüglich ändern können.


Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährungsfrist

So verjähren Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen und Ansprüche, die mit einer Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, in 3 Jahren (Art. 118 ZGB-Polen).

Es gibt diverse Sonderregelungen, die zu beachten sind.

Bei deutsch-polnischen Verträgen, die sich nach dem UN-Kaufrecht richten, kommt man wiederum zu anderen Verjährungsfristen, wenn das polnische Recht Anwendung findet, da (Polen) dem Verjährungsabkommen zum UN-Kaufrecht beigetreten ist.

Gerade bei der Frage der Verjährung sollte man sich dringend anwaltlich beraten lassen. Es gibt hier viele Sondervorschriften und Besonderheiten zu beachten. Dies ist für den Normalverbraucher, selbst wenn dieser polnisch spricht, in der Regel nicht erkennbar. Auch bei Unternehmern ist die Frage der Verjährung nicht einfach zu erkennen und zu beantworten, da sich oft bei deutsch-polnischen Verträgen die Frage stellt, welches Recht überhaupt Anwendung findet.

Durchsetzung von Forderungen

Wie eine Forderung dann später durchgesetzt wird (in Deutschland oder Polen einklagen) und wie die Vollstreckung abläuft, kann nur nach einer Beratung im Einzelfall entschieden werden.


Wir helfen beim Forderungseinzug in Polen.

RA A. Martin – Anwalt in Polen