Führerschein in Polen machen?


In den letzten Jahren sollen  ungefähr 3000 Fahrschüler aus Deutschland ihrenFührerschein in Polen allein im Raum Stettin/ Koszalin (Westpommern) gemacht haben. Zu bemerken ist, dass diverse polnische Fahrschulen – gerade aus dem Großraum Stettin- u. a. im Internet für ihre Dienste geworben haben. Viele deutsche Fahrschüler, die in Deutschland ihren Führerschein z.B.  wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verloren haben, haben, um keine MPU in Deutschland machen zu müssen, eine Fahrschule in Polen besucht und dort ihren Führerschein gemacht. Da dies in einem sehr großem Umfang erfolgte und einige Fragen im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit dieses Führerscheinerwerbes, insbesondere die Anmeldung in Polen (185 Tage) und die Ableistung der Fahrstunden, von deutschen Behörden im Zweifel gezogen wurden, ist diese Praxis den deutschen Führerscheinbehörden und der deutschen Staatsanwaltschaft ein „Dorn im Auge“. Ob dies berechtigt ist, oder nicht mag dahinstehen, Fakt ist jedoch, dass die deutschen Behörden nicht ohne Weiteres die in Polen ausgestellten Führerscheine ignorieren kann.

Dies hat dazu geführt, dass vor kurzem in Stettin im großen Umfang deutsch- polnische Fahrschulen von der polnischen Staatsanwaltschaft durchsucht wurden und in diesem Zusammenhang von der Stettiner Staatsanwaltschaft wohl mehrere 100 Aktenordner dieser Fahrschulen beschlagnahmt wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt muss man davon ausgehen, dass fast alle Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Führerscheinerwerb von Deutschen in Polen bei den Fahrschulen geführt wurden, von der polnischen Staatsanwaltschaft- wohl im Amtshilfeverfahren für die deutsche Staatsanwaltschaft- beschlagnahmt wurden. Davon betroffen waren wenigstens 11 Fahrschulen im Raum Stettin.

Aus nachvollziehbaren Gründen fragen sich natürlich nun die deutschen Staatsangehörigen, die in Polen ihren Führerschein erworben haben, inwieweit ihr polnischer Führerschein nun in Deutschland auch “sicher” ist. Nicht nur Juristen stellen sich derzeit die Frage, welche Rückschlüsse die polnische bzw. die deutsche Staatsanwaltschaft aus den Unterlagen führen möchte. Der Vorwurf soll wohl lauten, dass zum einen Führerscheine gefälscht wurden und zum anderen wohl die Angaben bezüglich der Aufenthaltsdauer (mindestens 185 Tage) der deutschen Fahrerlaubniserwerber nicht richtig gegenüber der polnischen Führerscheinbehörde angegeben wurde. Dies würde faktisch dazu führen, dass die polnische Führerscheinbehörde/ Fahrerlaubnisbehörde ihr Ermessen bezüglich der Erteilung des Führerscheines gar nicht richtig anwenden konnte bzw. dass die Voraussetzungen für den Erwerb eines polnischen Führerscheines überhaupt nicht vorlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Auswertung der Unterlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit – schon allein wegen der Übersetzungen, die hier zu leisten sind – sicherlich noch mehrere Monate  in Anspruch nehmen wird.

Viele deutsche Fahrschüler und Fahrerlaubniserwerber in Polen fragen sich zum jetzigen Zeitpunkt, wie sie sich gegenüber deutschen Behörden bzw. gegenüber der Staatsanwaltschaft absichern können und nachweisen können, dass sie eben rechtmäßig ihren Führerschein/ Fahrerlaubnis in Polen erworben haben.

Für diese Information stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

RA A. Martin

 

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