Verjährung in Polen zum Jahresende?

Verjährung in Polen zum Jahresende?

In Polen gibt es auch Ansprüche, die zum Jahresende verjähren, allerdings nur dann, wenn diese auch am Jahresende fällig geworden sind (was die Ausnahme ist). Die “normalen Ansprüche” in Polen verjähren im Jahr und nicht zum Ende des Jahres.

Die regelmäßige Verjährung in Polen beginnt nämlich – anders als in Deutschland – bereits dann, wenn der Anspruch fällig geworden ist. Wird der Anspruch zum Beispiel am 20.04. fällig, dann verjährt dieser auch entsprechend an diesem Tag.

In Bezug auf die Verjährungsfristen in Polen verweise ich auf meinen Artikel “Verjährung in Polen“.

Wichtig ist, dass hier diverse Ausnahmeregelungen existieren, vor allen bei Rechtsgeschäften unter Geschäftsleuten.

Anwalt Martin – Berlin – Stettin

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