Anbei finden Sie zum Download eine auf uns lautende Anwaltsvollmacht für die Vertretung in Polen. Die Vollmacht ist auf Polnisch und berechtigt mich zur Vertretung vor polnischen Behörden, Gerichten und gegenüber der Gegenseite.

polnische Vollmacht – Anwalt

Wichtig ist, dass die Vollmacht von Ihnen unterschrieben und an uns übersandt wird. Ohne Anwaltsvollmacht ist eine Vertretung in Polen vor Behörden oder vor Gerichte nicht möglich.

Die Vollmacht benötigen wir im Original. Die Unterschrift muss leserlich erfolgen, am besten mit Vor- und Zunamen. Bei der Vertretung von Gesellschaften (z.B. einer deutschen GmbH) muss die Vollmacht vom Vertretungsorgan (Geschäftsführer) unterschrieben werden und zusammen mit der Vollmacht muss der Nachweis für die Vertretung (Handelsregisterauszug) übersandt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Mandatsverhältnis erst dann zustande kommt, wenn wir dieses schriftlich bestätigen.

 

Vollmacht Polen – Rechtsanwalt

Vollmacht-Anwalt-Polen

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