Vollmacht – Rechtsanwalt


Anbei finden Sie zum Download eine auf uns lautende Anwaltsvollmacht für die Vertretung in Polen. Die Vollmacht ist auf Polnisch und berechtigt zur Vertretung vor polnischen Behörden und Gerichten.

polnische Vollmacht – Anwalt

Wichtig ist, dass die Vollmacht von Ihnen unterschrieben und an uns übersandt wird. Ohne Anwaltsvollmacht ist eine Vertretung in Polen vor Behörden oder vor Gerichte nicht möglich.

Die Vollmacht benötigen wir im Original zur Vertretung vor polnischen Behörden.

Bitte beachten Sie, dass das Mandatsverhältnis erst dann zustande kommt, wenn wir dieses schriftlich bestätigen.

 

Vollmacht Polen – Rechtsanwalt

Vollmacht-Anwalt-Polen

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