Kfz-Versicherung in Polen

Rechtsanwalt Andreas Martin

Kfz-Versicherung in Polen

Auch in Polen gibt es eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Die polnische Kfz-Versicherung (Ubezpieczenie samochodu) ist von daher beim Unfall in Polen der Ansprechpartner / Gegner des deutschen Unfallbeteiligten.

Wer einen Unfall in Polen hatte, stellt sich irgendwann einmal die Frage, wer ist eigentlich die Gegenseite. Der polnische Unfallgegner hat zunächst mit der Regulierung des Verkehrsunfalls nicht zu tun. Für ihn handelt die polnische Kfz-Versicherung oder besser die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Polen kürzen diese Versicherung mit OC ab (ausgesprochen O-Ze). Mit dieser kann man die Unfallregulierung vornehmen, was aber meistens nicht so vorteilhaft ist.

Schadenregulierungsbeauftragte

Nun kann man anführen, dass ja die Regulierung mittlerweile über einen Regulierungsbeauftratgen der polnischen Versicherung in Deutschland erfolgen kann. Dies ist fast immer eine deutsche Versicherung. Diese Versicherung wickelt auf Deutsch den Unfall ab, ist aber an die Weisungen der polnischen Kfz-Versicherung gebunden.

schleppende Reglulierung

Die polnischen OC. Darauf verweisen die deutschen Regulierungsbeauftragten auch häufig, wobei auch klar ist, dass diese der polnischen Versicherung – die sich immer noch nicht so richtig mit der Regulierungspraxis in Deutschland auskennen – entsprechende Hinweise und Ratschläge geben.

Der Schadensreguierungsbeauftragte hat 3 Monate Zeit für die Regulierung. Die Frist beginnt, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Haftungsfrage geklärt ist.

Wer schon einmal die Regulierung in Polen durch hatte, weiß wovon ich rede. Die polnischen Versicherungen sind nicht gerade für schnelle Regulierung bekannt. Hinzu kommt, dass man immer mal wieder willkürlich kürzt und darauf hofft, dass sich der deutsche Unfallgegner damit zu frieden gibt und nicht klagt. Es erfolgt hier keine Benachteiligung der deutschen Unfallgegner, sondern man reguliert halt so, wie in Polen schon seit Jahren. Was die polnischen Versicherer aber nicht beachten ist, dass die Bereitschaft sich dagegen zu wehren, weitaus größer in Deutschland ist als in Polen.

Dies ist – meiner Ansicht nach – nicht mentalitätsbedingt (die Polen streiten sich auch mal ganz gerne), sondern liegt hauptsächlich daran, dass es in Polen kaum Rechtsschutzversicherungen gibt, während viele Deutsche rechtsschutzversichert sind. Da ist die Bereitschaft zu klagen größer.

Kürzungen durch die polnische Versicherung beim Verkehrunfall

Welche Kürzungen kommen häufig vor?

  • Kürzungen/Streichungen im Gutachten
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungswert
  • Gutachterkosten
  • Wertminderung

Wie bereits ausgeführt, ist die Erstattung von Nutzungsausfall in Polen immer problematisch und wird fast nie vorgenommen, was der Rechtsprechung entspricht. Ansonsten sollte man die Streichungen aber nicht ohne Weiteres akzeptieren. Die Wertminderung ist auch in Polen anerkannt.

Der deutsche Unfallbeteiligte darf – meiner Ansicht nach – sein Kfz in Deutschland reparieren lassen und auch dort verkaufen (evt. Ausnahme, wenn das Kfz noch in Polen ist und dies vor Ort wirtschaftlicher wäre).

Wichtig ist, dass man immer ein deutsches Gutachten einholen sollte. Meiner Ansicht nach muss man sich nicht auf eine polnisches Gutachten mit den entsprechenden Stundensätzen der Werkstätten einlassen.

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen in Polen sollten Sie einen deutschen Anwaltbeauftragen, der die entsprechenden Entscheidungen der polnischen Gerichte in Verkehrsunfallsachen kennt, da selbst, wenn man in Deutschland klagt, ja polnisches Recht Anwendung findet.

Wir haben Erfahrungen im Umgang mit polnischen Versicherern und vor allem mit Klageverfahrenin Deutschland bei Unfällen in Polen.

RA A. Martin

Wer einen Unfall in Polen hatte, stellt sich irgendwann einmal die Frage, wer ist eigentlich die Gegenseite. Der polnische Unfallgegner hat zunächst mit der Regulierung des Verkehrsunfallsnicht zu tun. Für ihn handelt die polnische Kfz-Versicherung oder besser die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Polen kürzen diese Versicherung mit OC ab (ausgesprochen O-Ze).

Nun kann man anführen, dass ja die Regulierung mittlerweile über einenRegulierungsbeauftratgen der polnischen Versicherung in Deutschland erfolgen kann.

Dies ist richtig, aber was glauben Sie wer die Entscheidung drüber trifft, in welcher Höhe reguliert wird?

Die polnischen OC. Darauf verweisen die deutschen Regulierungsbeauftragten auch häufig, wobei auch klar ist, dass diese der polnischen Versicherung – die sich immer noch nicht so richtig mit der Regulierungspraxis in Deutschland auskennen – entsprechende Hinweise und Ratschläge geben.

Wer schon einmal die Regulierung in Polen durch hatte, weiß wovon ich rede. Die polnischen Versicherungen sind nicht gerade für schnelle Regulierung bekannt. Hinzu kommt, dass man immer mal wieder willkürlich kürzt und darauf hofft, dass sich der deutsche Unfallgegner damit zu frieden gibt und nicht klagt. Es erfolgt hier keine Benachteiligung der deutschen Unfallgegner, sondern man reguliert halt so, wie in Polen schon seit Jahren. Was die polnischen Versicherer aber nicht beachten ist, dass die Bereitschaft sich dagegen zu wehren, weitaus größer in Deutschland ist als in Polen.

Dies ist – meiner Ansicht nach – nicht mentalitätsbedingt (die Polen streiten sich auch mal ganz gerne), sondern liegt hauptsächlich daran, dass es in Polen kaum Rechtsschutzversicherungen gibt, während viele Deutsche rechtsschutzversichert sind. Da ist die Bereitschaft zu klagen größer.

Welche Kürzungen kommen häufig vor?

  • Kürzungen/Streichungen im Gutachten
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungswert
  • Gutachterkosten
  • Wertminderung

Wie bereits ausgeführt, ist die Erstattung von Nutzungsausfall in Polen immer problematisch und wird fast nie vorgenommen, was der Rechtsprechung entspricht. Ansonsten sollte man die Streichungen aber nicht ohne Weiteres akzeptieren. Die Wertminderung ist auch in Polen anerkannt.

Der deutsche Unfallbeteiligte darf – meiner Ansicht nach – sein Kfz in Deutschland reparieren lassen und auch dort verkaufen (evt. Ausnahme, wenn das Kfz noch in Polen ist und dies vor Ort wirtschaftlicher wäre).

Wichtig ist, dass man immer ein deutsches Gutachten einholen sollte. Meiner Ansicht nach muss man sich nicht auf eine polnisches Gutachten mit den entsprechenden Stundensätzen der Werkstätten einlassen.

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen in Polen sollten Sie einen deutschen Anwaltbeauftragen, der die entsprechenden Entscheidungen der polnischen Gerichte in Verkehrsunfallsachen kennt, da selbst, wenn man in Deutschland klagt, ja polnisches Recht Anwendung findet.

Wir haben Erfahrungen im Umgang mit polnischen Versicherern und vor allem mit Klageverfahrenin Deutschland bei Unfällen in Polen.

RA A. Martin