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Rechtsformen in Polen

Rechtsformen in Polen

Genau,wie in Deutschland, gibt es in Polen auch auf verschiedene Rechtsformen auf die der Firmengründer zurückgreifen kann. Wer in Polen eine GmbH gründen will, findet eine vergleichbare Rechtsform in der Sp.zo.o..

Siehe auch den Artikel zu den “Abkürzungen in Polen“.

Gegenstück der GmbH in Polen

Für viele deutsche Rechtsformen gibt es in Polen ein Gegenstück. Allerdings sollte man schon beachten, dass es keine Gesellschaft/Firma in Polen gibt, die genau der deutschen Rechtsform entspricht. Dies ist schon allein deshalb nicht möglich, da die Vorschriften der Gesellschaften in Polen nicht identisch mit den deutschen sind.

Unterschiede im Steuerrecht in Polen

Auch gibt es in Polen steuerrechtliche Unterschiede. Die Steuern in Polen sind natürlich nicht mit den deutschen Steuerrecht vergleichbar. So gibt es z.B. in Polen keine Gewerbesteuer. Die Mehrwertsteuer ist höher als in Deutschland (normal sind 22 %). Die Einkommensteuer für Einzelfirmen beträgt 18 % (bis zu einer bestimmten Höhe, dann 32 % für den Überschuss) oder man optiert zu 19 %. Dafür gibt es in Polen eine Zivilvertragssteuer.

Unterschiede deutsches und polnisches Gesellschaftsrecht

Ein Großteil der Regelungen zum polnischen Gesellschaftsrecht findet man im polnischen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften (HGG). Dort sind z.B. die polnische GmbH (Spzoo), die Aktiengesellschaft (S.A.) und die OHG (Sp.J.). Regelungen über die polnische BGB-Gesellschaft findet man im polnischem Zivilgesetzbuch (KC).

Klageverfahren in Deutschland

Die Rechtsform in Polen ist für Juristen vor allem dann interessant, wenn diese Klage in Deutschland gegen eine polnische Firma erheben wollen. Häufig wissen dann die deutschen Juristen nicht, ob es sich um eine Einzelfirma, eine Personengesellschaft oder um eine Körperschaft handelt. Wird eine Einzelfirma als solche verklagt und nicht der Inhaber oder anstelle der GmbH der Geschäftsführer/Vorstand gibt es in Polen mit Sicherheit Probleme bei der Vollstreckung.

Ein ebenso großes Problem bei der späteren Vollstreckung in Polen ist, dass häufig Adressen und Bezeichnungen von Firmen falsch oder unverständig angegeben werden. Dieses Problem wird von deutschen Anwälten häufig gar nicht erkannt. Man muss dazu wissen, dass schon allein deswegen die Vollstreckung in Polen scheitern kann. Der Gerichtsvollzieher wird sich nicht den “fehlenden oder restlichen Teil” dazu denken, sonder die Vollstreckung nicht durchführen. Häufig kommen aber diese Fälle gar nicht zum Gerichtsvollzieher,sondern scheitern schon bei der Klauselerteilung in Polen.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin