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Führerschein in Polen – jetzt wird´s gefährlich!

Führerschein in Polen – jetzt wird´s gefährlich!

– ein Beitrag von Anwalt Polen – RA A. Martin –

MPU-Kandidaten hatten noch bis Ende des letzten Jahres in Polen ihren Führerschein gemacht. Voraussetzung für den Erwerb eines polnischen Führerscheines ist, dass man sich in Polen wenigstens 185 pro Kalenderjahr aufhält und selbstverständlich ist auch die Prüfung (Theorie und Praxis) zu bestehen.

Eine MPU gibt und gab es in Polen nicht.

Führerschein in Polen

Die MPU-Kandidaten aus Deutschland buchten in Polen eine Fahrschule, die erhebliche Summen pro Jahr umsetzte. Die Kandidaten wurden in Polen angemeldet. Fast alle über Scheinadressen. Daneben wurde als Nachweis über die Bindung zu Polen meist die Erklärung einer polnischen “Dame”, bei der der deutsche Kandidat auch “wohnte”.

Genau genommen wurde damit auch die Anforderung des Gesetzes erfüllt, aber nur scheinbar, denn

  • die Anmeldung in Polen allein sagt nicht viel aus
  • es kommt allein auf den tatsächlichen Aufenthalt an und
  • der Aufenthalt muss bis heute hin fortdauern, wenn der polnische Führerschein weiter verwendet wird

Kaum einer der deutschen Fahrschüler hat von daher rechtmäßig den Führerschein in Polen erworben. Denn Voraussetzung für den Erwerb ist nicht die bloße Anmeldung,sondern der tatsächliche Aufenthalt.

die Situation heute

Gegen diverse Inhaber von Fahrschulen in Raum Stettin sind von der Staatsanwaltschaft Stettin Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es geht auch um Steuerhinterziehung.

Deutsche Führerscheininhaber, die in Polen den Führerschein gemacht haben und diese in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen wollen, scheitern, da die polnische Führerscheinbehörde dann den polnischen Führerschein entzieht. Das Gesetz wird von der Behörde in Polen so ausgelegt, dass man den polnischen Führerschein nur dann verwenden darf, wenn man auch noch nach dem Erwerb wenigstens 185 in Polen wohnt.

Mittlerweile gab es auch schon die ersten Strafverfahren gegen deutsche Fahrschüler. Man verlangte von einem ehemaligen Fahrschüler, dass er einen Eid darüber ablegt, dass sich wenigstens er 185 Tage in Polen aufgehalten habe. Wenn dann der Eid abgelegt wird und die polnische Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass dies wahrheitswidrig ist, dann wird ein Strafverfahren wegen Falscheides in Polen betrieben.

Rechtsanwalt A. Martin, Kanzleien Berlin – Stettin – Löcknitz