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Neuer Fachanwaltstitel – Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsrechtsanwaltskammer hat am 6.12.2013 entschieden, dass der 21 der Fachanwaltstitel eingeführt wird und zwar der Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

Für den Erwerb dieses Fachanwaltstitels müssen unter anderem Kenntnisse im schuldrechtlichen Kollisionsrecht, im internationalen Zivilprozess und Schiedsverfahrensrecht sowie im international vereinheitlichten Handels- und im international vereinheitlichten Gesellschaftsrecht nachgewiesen werden.

Von deutschen Unternehmen, die sich im Ausland wirtschaftlich betätigen, werden anwaltliche Dienstleistungen in internationalen Fällen immer stärker nachgefragt. Aufgrund der umfangreichen internationalen Regelungen ist eine Spezialisierung sinnvoll. Dies gilt auch für deutsch-polnische Streitfälle.

Rechtsanwalt A. Martin