Der polnische Markt ist immer noch in Bewegung.  Polen verzeichnet ein stetiges Wirtschaftswachstum und ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands in Europa.

Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen aus Deutschland und polnischen Firmen

Kooperationen zwischen deutschen und polnischen Firmen finden häufig statt. Aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt in Polen kann ich sagen, dass aber solche Geschäftsbeziehungen sorgfältig vorbereitet werden sollten. Man sollte die polnischen Geschäftspartner erst einmal kennen lernen. Die polnische Sprache sollte man auch – auf lange Sicht – auch lernen, zumindest in den Grundlagen, um sich in Polen selbst informieren zu können und nicht hierbei auf den polnischen Geschäftspartner oder einen Dolmetscher (häufig wird hier – wovon abzuraten ist, ein Mitarbeiter des polnischen Geschäftspartners genommen).

deutsch-polnische Verträge richtig gestalten

In den meisten Fällen kostet es Geld, wenn deutsche Firmen ihre deutschen Vertragsformulare/ AGB benutzten und mit diesen den “Vertrag” mit der polnischen Firma abschließen. Man vergisst dabei, dass im internationalen Bereich andere Rechtsnormen geltend – gerade auch im Hinblick auf Gerichtsstandsvereinbarungen (hier reicht im Normalfall der Verweis auf die eigenen AGB nicht aus); vor allem hier hier auf die EuGVO (Rechtsverordnung 44/2001) zu verweisen, welche für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit in den meisten Fällen einschlägig ist. Dies ist deshalb so wichtig, da es einen erheblichen Unterschied macht, ob man in Deutschland seine Forderung einklagen kann oder in Polen klagen muss.

Gerade bei Firmenbeteiligungen gibt es immer wieder Probleme. Dies hängt auch nicht zuletzt mit den Mentalitätsunterschieden zwischen Deutschen und Polen zusammen.

Eine genaue Marktanalyse unumgänglich. Wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen auch dabei die richtige Form der Beteiligung an polnischen Unternehmen zu finden oder eigene Unternehmen, z.B. eine GmbH in Polen zu gründen.

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