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Änderung des Mindeststammkapitals bei der polnischen GmbH (Spzoo)

5. November 2011/0 Kommentare/in GmbH in Polen, News/von ramartin

Mindeststammkapital der polnischen GmbH

Die polnische GmbH ist eine beliebte Gesellschaftsform in Polen. Auch deutsche Unternehmer wählen diese Gesellschaftsform im Falle einer Unternehmensgründung in Polen .häufig aus. Der Vorteil der polnischen GmbH gegenüber der GmbH in Deutschland beträgt vor allem das geringe Stammkapital, welches als Mindestkapital aufgebracht werden muss.

Haftung bei Spzoo

Gegenüber der Einzelfirma in Polen hat die GmbH in Polen den Vorteil, dass der Gesellschafter nicht persönlich haftet, sondern nur mit seiner Stammeinlage.

Einen steuerlichen Nachteil kann die GmbH in Polen aber in Bezug auf die Einzelfirma in Polenhaben, nämlich die höhere Steuer. Die Einkommenssteuer in Polen beträgt mit 19 % aber immer noch weniger als die deutsche Einkommenssteuer. Darüber hinaus gibt es in Polen keine Gewerbesteuer.

Die polnische Regierung hat Anfang 2009 gesetzliche Änderungen im polnischen HGG – dem Gesetz über die Handelsgesellschaften – vorgenommen. In Polen gibt es – anders als in Deutschland – kein reines GmbH-Gesetz.

Absenkung des Mindestkapitals der Spzoo

Um die polnischen Gesellschaften – GmbH- wettbewerbsfähiger zu machen, ist das Mindeststammkapital der polnischen GmbH von PLN 50.000,00 auf PLN 5.000,00 gesenkt worden. Damit beträgt das Mindeststammkapital der Spzoo nur noch ungefähr 1.200 Euro.

Diese gesetzliche Änderung ist im Januar 2009 in Kraft getreten.

Schlagworte: GmbH in Polen, polnische GmbH
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