Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass in Stettin diverse Fahrschulen, die auf “deutsche Führerscheinbewerber” spezialisiert waren, Durchsuchungen der Stettiner Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden und dabei diverse Unterlagen beschlagnahmt wurden.

Dies geschah vor langer Zeit und jetzt gibt es die ersten Ergebnisse dieser Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft in Stettin hat nun Anklage erhoben gegen die Personen, die damals mit den deutschen Fahrschülern “persönlich verbunden waren”.

Damals musste der deutsche Fahrschüler wenigstens 185 Tage in Polen gemeldet sein (richtig ist allerdings, dass es nicht nur auf die Meldung ankommt). Man meldete die Deutschen dann bei bestimmten Personen an, die dann auch bestätigten, dass diese mit dem deutschen eine “persönliche Beziehung” hatten. Diese Personen (Frauen) bekamen für ihr Tätigwerden Geld. Es wurde aber nicht nur 1 oder 2 Personen pro Frau angemeldet, sondern meist im Laufe der Zeit Personen im hohen zweistelligen Bereich.

Nun geht die Staatsanwaltschaft in Stettin gegen diese Personen vor und will nachweisen, dass diese Anmeldungen nur zum Schein erfolgt sind und weder eine persönliche Beziehung bestanden hat, noch die deutschen Fahrschüler dort tatsächlich dort gewohnt haben.

Wenn die Verfahren erfolgreich sind, könnte dies zur Folge haben, dass die Führerscheine der deutschen Fahrschüler später eingezogen werden, denn dann würde genau in diesen Fällen feststehen, dass die deutschen Fahrschüler sich eben nicht im Jahr der Ablegung der Prüfung 185 Tage in Polen aufgehalten hatten.

Rechtsanwalt in Polen (Stettin) – A. Martin

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Comments

  1. So ist das says:

    Das machen die Leute doch nur weil wir so Weltfremde Gestze haben.
    Und es dauert nicht mehr lange, dann sind die über jden froh der ein Auto fährt

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